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Rechtsinfos/Berufsrecht/Insolvenzverwalter
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestellt das Insolvenzgericht zur Verfahrensabwicklung eine geschäftskundige von Schuldner und Gläubigern unabhängige Person zum Insolvenzverwalter.
Je nach Sachlage führt der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb fort, veräußert ihn oder überwacht seine Abwicklung und Verwertung. Mit der Verfahrenseröffnung verliert der Schuldner oder Geschäftsführer die Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse sowie die dazugehörigen Rechtsverhältnisse.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.