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Rechtsinfos/Berufsrecht/Notar

Der Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern bestellt. In Deutschland amtieren derzeit ca. 9000 Notare. Regional verschieden sind entweder hauptberufliche Notare zu finden oder Anwaltsnotare, die zugleich als Rechtsanwalt zugelassen sind.

Das Berufsrecht der Notare ist bundeseinheitlich in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt. Notare müssen unabhängig und unparteiisch sein und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Sie unterliegen der Aufsicht der Landesjustizverwaltung.

Weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Recht der Notare finden Sie in  den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.





BGH Beschluss II ZB 7/11 vom 16. Mai 2013
 
BGH Beschluss AnwZ 83/04 vom 14. November 2005
 
Altersdiskriminierung bei zulassungsbeschränkten Berufen
 
Gründungskosten sparen – Notarkosten reduzieren
 
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) - Eine Einführung
 
Die 10.000, Euro GmbH Teil 2
 
BGH Urteil V ZR 357/00 vom 1. Februar 2002
 
Steuerliche Änderungen zum 1.1.2004
 
Verbraucherinsolvenz - wie funktioniert das ?
 
Gesellschaftsformen im Überblick
 
BGH Beschluss V ZR 120/05 vom 9. Februar 2006
 
Die Registrierung (Gründung und Eintragung) von Gesellschaften mit ausländischen Investitionen in der Russischen Föderation
 
BGH Beschluss VII ZB 27/05 vom 5. Juli 2005
 
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Unternehmensnachfolge
 
Musterprotokoll zur Gründung einer GmbH und einer „Unternehmergesellschaft“
 
Polen: Ewiger Erbniessbrauch
 
Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruch bei vorheriger Grundstücksübertragung
 
Der Grundstückskaufvertrag in Polen (Teil. II)
 
Einführung in das Recht der Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Teil 1
 
DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS - EINE EINFÜHRUNG - Teil 11 - Was kann in einem Testament inhaltlich geregelt werden ?
 
Durchsetzung von unbestrittenen Forderungen in der Europäischen Union wird erleichtert (Presseerklärung)
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Polen - Teil 6: Die polnische Partnerschaftsgesellschaft (sp. p.)
 
Teil 1: Die „vorherigen Bestellung“ bei einem Haustürgeschäft (§ 312 Abs. 1 BGB)
 
Die große GmbH-Reform 2007 - Teil 3