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Rechtsinfos/Berufsrecht/Rechtsanwalt

Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus, kein Gewerbe. Für ihn gilt anwaltliches Berufsrecht, welches gesetzlich durch die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist.

Die deutsche Rechtsordnung sieht den Rechtsanwalt als „unabhängiges Organ der Rechtspflege“ (§ 1 BRAO). Der Anwalt darf deshalb vor Gericht nicht bewusst die Unwahrheit vortragen. Er darf auch nicht tätig werden, wenn er wegen desselben Streitgegenstands bereits die Gegenpartei vertritt oder vertreten hat. Der Anwalt und seine Mitarbeiter haben nicht nur eine Schweigepflicht, sondern gegenüber allen Gerichten, Staatsanwaltschaften und der Polizei ein Aussageverweigerungsrecht über das, was der Mandant seinem Anwalt anvertraut hat.

Weitere Informationen zu Berufsrecht der Rechtsanwälte finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



Impressum
 
BGH Beschluss II ZB 7/11 vom 16. Mai 2013
 
BGH Beschluss AnwZ 83/04 vom 14. November 2005
 
Die Amtshaftung - eine Einführung, Teil 2: Der haftende Beamte
 
DIE PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT - EINE EINFÜHRUNG
 
Einführung in das Recht der Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Teil 1
 
Zeugnisverweigerungsrecht eines Syndikusanwalts
 
Besonderheiten bei der Unternehmensnachfolge freiberuflicher Einzelunternehmen
 
Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge
 
Grundlagen der Berufung: Teil 2 Berufungsgrund 1: Die Rechtsverletzung
 
Neuregelung des Gemeinnützigkeitsrechtes - Teil 3: Spezialgesetzliche Änderungen