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Rechtsinfos/Berufsrecht/Steuerberater

Der Beruf des Steuerberaters wird freiberuflich ausgeübt und unterliegt daher nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung. In Deutschland sind der Tätigkeitsbereich und die Zulassung umfassend im Steuerberatungsgesetz und der dazugehörigen Durchführungsverordnung geregelt. Viele Beratungstätigkeiten gehören zu den Vorbehaltsaufgaben und dürfen nur von zugelassenen Steuerberatern ausgeführt werden.

Die berufständische Vertretung der Steuerberater in Deutschland sind die Steuerberaterkammern, die sich unter dem Dach der Bundessteuerberaterkammer (KdöR) zusammenschließen.

Weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Berufsrecht des Steuerberaters finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



BGH Beschluss II ZB 7/11 vom 16. Mai 2013
 
BGH Beschluss AnwZ 83/04 vom 14. November 2005
 
HAFTUNG VON STEUERBERATER UND WIRTSCHAFTSPRÜFER GEGENÜBER DER BANK - Eine Einführung
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Berufsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Freiberufler, vor allem Rechtsanwälte und Steuerberater, in allen Fragen rund um die Berufspflichten, Berufshaftung und Zulassungsverfahren. Sie prüft insbesondere gegen Kollegen geltend gemachte Beschwerden bei den berufsrechtlichen Kammern und vertritt Kollegen und in den jeweiligen berufsrechtlichen Aufsichtsverfahren. Weiter berät und schult Rechtsanwältin Dibbelt Freiberufler, insbesondere Rechtsanwälte und Steuerberater, in allen Angelegenheiten des Berufsrechts.

Rechtsanwältin Dibbelt berät auch Mandanten, die Sachverhalte und Beschwerden bei den Kammern einlegen wollen. Sie vertritt in den nach Beschwerden eingeleiteten berufsrechtlichen Aufsichtsverfahren sowie ggf. weitergehende Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren.

Monika Dibbelt hat neben zahlreichen Beiträgen und Aufsätzen im Berufsrecht folgende Veröffentlichungen getätigt:

  • BeckOK Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA- Online-Kommentar, Autor(en): Volker Römermann, Tim Günther, Jan-Philipp Praß, Monika Dibbelt, Sabina Funke Gavilá, Herausgeber: Volker Römermann, Verlag C.H. Beck Verlag, 1. Auflage 2013

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für Berufs- und Berufshaftungsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Rechtsanwältin Dibbelt bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Umgang und Sicherung von Fremdgeldern
  • Berufsrechtliche Überwachungspflichten von Rechtsanwälten und Steuerberatern bei gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlüssen
  • Wettbewerb und –sverbote für Rechtsanwälte und Steuerberater
  • Rechtsanwalt und Steuerberater und die Nebentätigkeiten – wann sind welche Tätigkeiten mit dem Beruf vereinbar?

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0