![]() | BGH Beschluss II ZB 7/11 vom 16. Mai 2013 |
![]() | BGH Beschluss AnwZ 83/04 vom 14. November 2005 |
![]() | HAFTUNG VON STEUERBERATER UND WIRTSCHAFTSPRÜFER GEGENÜBER DER BANK - Eine Einführung |
Rechtsinfos/Berufsrecht/Steuerberater
Der Beruf des Steuerberaters wird freiberuflich ausgeübt und unterliegt daher nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung. In Deutschland sind der Tätigkeitsbereich und die Zulassung umfassend im Steuerberatungsgesetz und der dazugehörigen Durchführungsverordnung geregelt. Viele Beratungstätigkeiten gehören zu den Vorbehaltsaufgaben und dürfen nur von zugelassenen Steuerberatern ausgeführt werden.
Die berufständische Vertretung der Steuerberater in Deutschland sind die Steuerberaterkammern, die sich unter dem Dach der Bundessteuerberaterkammer (KdöR) zusammenschließen.
Weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Berufsrecht des Steuerberaters finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.