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Rechtsinfos/Datenschutzrecht/IT-Security/Autorenbeitraege



Einführung Internetrecht Teil 7 IT Sicherheit
 
IT Sicherheit Teil 2 Bedeutung von IT Security
 
IT Sicherheit Teil 1 Einführung
 
IT Sicherheit Teil 17 Checkliste
 
IT Sicherheit Teil 4 Wirtschaftliches Risiko
 
IT Sicherheit Teil 15/3 IT Security Policy
 
IT Sicherheit Teil 13 Umsetzung
 
IT Sicherheit Teil 12/3 Zertifizierungen Anderer
 
IT Sicherheit Teil 6/1 Haftung für eigenes Verschulden
 
IT Sicherheit Teil 3/2 Gefahren technischer Art
 
IT Sicherheit Teil 12/1 Zertifizierungen ISO
 
IT Sicherheit Teil 12/2 Zertifizierungen BSI
 
Strafrechtsänderungsgesetz Teil 3/3 Computerkriminalität
 
IT Sicherheit Teil 14 Technische Maßnahmen
 
Erhaltung des Sicherheitseinbehaltes
 
IT Sicherheit Teil 15/1 Rechtliche Maßnahmen
 
IT Sicherheit Teil 5/1 Rechtliche Vorgaben
 
SOX Sarbanes Oxley Act
 
IT Sicherheit Teil 7/1 Haftung für fremdes Verschulden
 
IT Sicherheit Teil 11 BASEL II
 
IT Sicherheit Teil 8 Strafrechtliche Verantwortung
 
Hackerparagraf und andere Änderungen im Computerstrafrecht (Teil 2)
 
IT Sicherheit Teil 16 Fazit
 
Hackerparagraf und andere Änderungen im Computerstrafrecht (Teil 3)
 
IT Sicherheit Teil 9/2 Haftung des Datenschutzbeauftragten
 
IT Sicherheit Teil 9/3 Haftung des Datenschutzbeauftragten
 
IT Sicherheit Teil 10 Haftung des IT Verantwortlichen
 
IT Sicherheit Teil 5/2 Rechtliche Vorgaben
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Datenschutzrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Datenschutzstrafrecht als Strafverteidiger tätig.

Rechtsanwalt Brennecke hat zum Datenschutzrecht veröffentlicht:

  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0
  • "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl., ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag

Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:

  • Einführung in das Datenschutzstrafrecht

Rechtsanwalt Brennecke war an der IHK Karlsruhe als Dozent für Datenschutzrecht tätig. Er ist Dozent für Datenschutzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Datenschutzstrafrecht
  • Datenschutz in Franchisesystemen – Die unterschätzte Gefahr für Franchisesysteme

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28