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Rechtsinfos/Erbrecht/Ausschlagung

Etwas zu erben, bedeutet nicht immer einen Vorteil. Mit dem Erbfall gehen auch alle Schulden und sonstige Verbindlichkeiten des Erblassers auf den Erben über. Hierfür haften die Erben grundsätzlich mit dem eigenen (privaten) Vermögen.

Der Erbe sollte daher rechtzeitig abklären, ob die Erbschaft überschuldet ist oder nicht. Bestätigt sich der Verdacht der Überschuldung sollte überlegt werden, ob die Erbschaft nicht besser ausgeschlagen werden soll.

Wichtig: In einer besonderen Rechtsposition im Zusammenhang mit der Frage der Ausschlagung einer Erbschaft befindet sich der überlebende Ehepartner, der mit dem Erblasser in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebte.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen usnerer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



 
Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft
 
DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS - EINE EINFÜHRUNG - Teil 05 - Wann sollte eine Erbschaft angenommen werden - wann sollte eine Erbschaft ausgeschlagen werden ?
 
FRISTEN IM ERBRECHT - EINE EINFÜHRUNG
 
Einführung ins Erbrecht Teil 14: Die Erbausschlagung - 3. Folgen der Erbausschlagung
 
Täuschung über die Werthaltigkeit des Nachlasses durch Testamentsvollstrecker als wichtiger Grund für Entlassung
 
Das Pflichtteilsrecht
 
Einführung ins Erbrecht Teil 9: Der Pflichtteil – 9. Pflichtteil bei Erbausschlagung
 
Einführung ins Erbrecht Teil 14: Die Erbausschlagung - 1. Erbausschlagung des pflichtteilsberechtigten Erben
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Erbrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit 1997 mit erbrechtlichen Mandaten befasst.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät er insbesondere bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten, der Übertragung von Unternehmensanteilen und der Ausarbeitung von Unternehmererbverträgen im Hinblick auf die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät er Erben und potenzielle Erben bei überschuldetem Nachlass in Bezug auf Erbausschlagung, Dürftigkeitseinreden und der Beantragung und Begleitung bei Nachlassinsolvenzverfahren.
Er berät weiterhin bei der Erstellung von Testamenten und der Gestaltung von Vermögensübergängen, insbesondere aus erbschaftssteuerlicher Sicht und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Er berät bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen sowie bei Fragen der Vorerbschaft und Nacherbschaft. Er begleitet Erben bei der Beantragung von Erbscheinen und der Abwicklung der Erbschaft.

Harald Brennecke hat im Erbrecht veröffentlicht:

  • "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke und Dr. Maren Augustin, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-17-5
  • „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8

Bereits 1999 war er Experte für Erbrecht in einer Serie von Live-Fernsehsendungen.
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Erbrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Erbrecht für Steuerberater – Grundlagen des Erbrechts als Basis erbschaftssteuerrechtlicher Beratung
  • Der überschuldete Nachlass: Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede oder Ausschlagung ?
  • Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten
  • Erbschaftssteueroptimierte Vermögensübertragung

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail:brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28