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Rechtsinfos/Erbrecht/Erbe-Nachlass/Erbe-Nachlass-Allgemein



Der Erbschaftskauf
 
Testamenteröffnung
 
Wie setzt man sich mit den Miterben auseinander?
 
Einführung ins Erbrecht Teil 5: Der Alleinerbe - 2. Aus der Erbenstellung resultierende Rechte
 
Einführung ins Erbrecht Teil 5: Der Alleinerbe – 4. Erbenhaftung und Haftungsbeschränkung
 
Der Erbe haftet für die Kosten die durch die Bergung des Verstorbenen entstanden sind, Möglichkeiten die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten zu beschränken.
 
Nachlassinsolvenz: Haftungsbeschränkung des Erben durch Erstellung eines Nachlass Inventarverzeichnis
 
Fällt ein der Testamentsvollstreckung unterliegender Nachlass in die Insolvenzmasse ?
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 01 – der Erwerb von Todes wegen
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Die gesetzliche Erbfolge - 7. Erbrecht des Staates und Dreißigster
 
Einführung ins Erbrecht Teil 5: Der Alleinerbe – 3. Arten der Haftung für Verbindlichkeiten
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 9. Nachlassverbindlichkeiten
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 05 - die Bewertung des Vermögens - Betriebsvermögen
 
3. Die Nachlassverwaltung durch den Testamentsvollstrecker
 
DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS EINE EINFÜHRUNG Teil 06 Was gehört zum Nachlass / Erbmasse ?
 
Das Einzelkaufmännisches Handelsgeschäft im Nachlass
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Gesetzliche Erbfolge - 1.3. Kinder im Scheidungsfall
 
Einführung ins Teil 6: Die Erbengemeinschaft - 2. Haftung der Erbengemeinschaft
 
Restschuldbefreiung: Wohlverhaltensperiode, Teil 4 - Obliegenheiten - Herausgabe Erbanteil
 
DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS - EINE EINFÜHRUNG - Teil 07 - Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist ?
 
Einführung ins Erbrecht Teil 5: Der Alleinerbe - 1. Vom Erblasser übertragene Rechte
 
Einführung ins Erbrecht Teil 12: Der Testamentsvollstrecker – 7. Die Rechte des Erben
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 03 – die Steuerpflicht
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 06 - Ermittlung der Steuer: Steuerklassen
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Die gesetzliche Erbfolge - 5. 3. Gütertrennung und Voraus der Ehegatten
 
DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS - EINE EINFÜHRUNG - Teil 11 - Was kann in einem Testament inhaltlich geregelt werden ?
 
Einführung ins Teil 6: Die Erbengemeinschaft - 1. Die gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses
 
Einführung ins Erbrecht - Teil 1: Die gesetzliche Erbfolge – 5. Ehegatten
 
Einführung ins Erbrecht Teil 3: Das Testament – 2. Das notarielle Testament
 
 
DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS EINE EINFÜHRUNG Teil 09 Wie wird ein Testament oder ein Erbvertrag aufgesetzt ?
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 5. Die Erbengemeinschaft
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 08 - Ermittlung der Steuer: persönliche Freibeträge
 
Fiskalerbschaft Gemeinschaftssteuer Ertragshoheit Verwaltungshoheit Steuergläubiger
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 8. Der Nachlass
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 02 – Schenkung unter Lebenden
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Die gesetzliche Erbfolge - 5. 2. Gütergemeinschaft der Ehegatten
 
Einführung ins Erbrecht Teil 12: Der Testamentsvollstrecker – 1. Die Berufung des Testamentsvollstreckers
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 04 - die Bewertung des Vermögens - Grundstücke
 
Einführung ins Erbrecht Teil 12: Der Testamentsvollstrecker – 5. Die Grenzen der Handlungsbefugnis des Testamentsvollstreckers
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Erbrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit 1997 mit erbrechtlichen Mandaten befasst.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät er insbesondere bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten, der Übertragung von Unternehmensanteilen und der Ausarbeitung von Unternehmererbverträgen im Hinblick auf die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät er Erben und potenzielle Erben bei überschuldetem Nachlass in Bezug auf Erbausschlagung, Dürftigkeitseinreden und der Beantragung und Begleitung bei Nachlassinsolvenzverfahren.
Er berät weiterhin bei der Erstellung von Testamenten und der Gestaltung von Vermögensübergängen, insbesondere aus erbschaftssteuerlicher Sicht und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Er berät bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen sowie bei Fragen der Vorerbschaft und Nacherbschaft. Er begleitet Erben bei der Beantragung von Erbscheinen und der Abwicklung der Erbschaft.

Harald Brennecke hat im Erbrecht veröffentlicht:

  • "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke und Dr. Maren Augustin, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-17-5
  • „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8

Bereits 1999 war er Experte für Erbrecht in einer Serie von Live-Fernsehsendungen.
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Erbrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Erbrecht für Steuerberater – Grundlagen des Erbrechts als Basis erbschaftssteuerrechtlicher Beratung
  • Der überschuldete Nachlass: Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede oder Ausschlagung ?
  • Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten
  • Erbschaftssteueroptimierte Vermögensübertragung

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail:brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28