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Rechtsinfos/Erbrecht/Erben-Erbberechtigte/Erben-Erbberechtigte-Allgemein/Autorenbeitraege



Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft
 
Einführung ins Erbrecht Teil 5: Der Alleinerbe - 2. Aus der Erbenstellung resultierende Rechte
 
Erbschaft mit Schulden
 
Erbrecht für Unternehmer - Teil 21 - Grundsatz des Nichteintritts
 
Einführung ins Erbrecht Teil 9: Der Pflichtteil – 2. Pflichtteilsanspruch
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 9. Nachlassverbindlichkeiten
 
Einführung ins Erbrecht Teil 5: Der Alleinerbe - 1. Vom Erblasser übertragene Rechte
 
Unterhaltsansprüche nach dem Erbfall
 
Einführung ins Erbrecht Teil 5: Der Alleinerbe – 3. Arten der Haftung für Verbindlichkeiten
 
Einführung ins Erbrecht Teil 12: Der Testamentsvollstrecker – 6. Die Haftung des Testamentsvollstreckers
 
Das Bankgeheimnis: Teil 3 Grenzen des Bankgeheimnisses im Zivilrecht anhand einiger Beispiele
 
Nachlassinsolvenz: Haftungsbeschränkung des Erben durch Erstellung eines Nachlass Inventarverzeichnis
 
Einführung ins Erbrecht Teil 12: Der Testamentsvollstrecker – 7. Die Rechte des Erben
 
Die Teilungsanordnung
 
Einführung ins Erbrecht Teil 11: Die Auflage
 
Einführung ins Erbrecht Teil 9: Der Pflichtteil – 6. Restpflichtteil und Entziehung des Pflichtteils
 
Nachlassinsolvenz
 
Einführung ins Erbrecht Teil 13: Der Erbschein – 2. Antragsverfahren und Antragsberechtigte
 
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Unternehmensnachfolge
 
Einführung ins Erbrecht Teil 13: Der Erbschein – 1. Einführung
 
Das Recht der OHG Teil 4 Änderungen im Gesellschafterbestand
 
Wann fällt eine Versicherung in die Erbmasse ?
 
DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS - EINE EINFÜHRUNG - Teil 05 - Wann sollte eine Erbschaft angenommen werden - wann sollte eine Erbschaft ausgeschlagen werden ?
 
Einführung ins Erbrecht Teil 13: Der Erbschein - 6. Der unrichtige Erbschein
 
FRISTEN IM ERBRECHT - EINE EINFÜHRUNG
 
DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS EINE EINFÜHRUNG Teil 06 Was gehört zum Nachlass / Erbmasse ?
 
Testamenteröffnung
 
Einführung ins Erbrecht Teil 9: Der Pflichtteil – 9. Pflichtteil bei Erbausschlagung
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 7. Ersatzerben und Vermächtnisnehmer
 
Wie gestaltet man das eigene Testament richtig?
 
Einführung ins Urheberrecht - 15 - Das Urheberrecht im Rechtsverkehr
 
Die Rechte des Verletzten im Strafprozess Teil 2: Das Adhäsionsverfahren
 
Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass
 
DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS EINE EINFÜHRUNG Teil 13 Was ist ein Pflichtteil, in welcher Höhe steht er dem Berechtigten zu und kann das Pflichtteilsrecht ausgeschlossen werden ?
 
Einführung ins Erbrecht Teil 14: Die Erbausschlagung - 3. Folgen der Erbausschlagung
 
Der Erbschein
 
Einführung ins Erbrecht Teil 12: Der Testamentsvollstrecker – 4. Formen der Testamentsvollstreckung
 
Einführung ins Erbrecht Teil 14: Die Erbausschlagung - 1. Erbausschlagung des pflichtteilsberechtigten Erben
 
Einführung ins Erbrecht Teil 10: Das Vermächtnis - 4. Formvorschriften
 
 
Einführung ins Erbrecht Teil 10: Das Vermächtnis - 1. Vermächtnis und Vermächtnisnehmer
 
DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS EINE EINFÜHRUNG Teil 14 Was muss im Erbfall alles beachtet werden ?
 
Was kann man in einem Testament alles regeln?
 
Einführung ins Erbrecht Teil 10: Das Vermächtnis - 3. Untervermächtnis und Verschaffungsvermächtnis
 
Einführung ins Wohnungseigentum - 2. Teil: Begründung von Wohnungseigentum
 
Einführung ins Erbrecht Teil 15: Enterbung, Erbunwürdigkeit und Erbverzicht - 3. Erbverzichtsvertrag
 
DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS - EINE EINFÜHRUNG - Teil 02 - Wer ist Erbe ?
 
Mein Haustier als Erbe - wie man einem Haustier sein Vermögen vermachen kann
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 8. Der Nachlass
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 3.2. Grenzen der Testierfreiheit
 
 
Aktuelle Gesetzgebung: Nichteheliche und eheliche Kinder erben gleich
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 18 - Die Kündigung aus wichtigem Grund
 
3. Die Nachlassverwaltung durch den Testamentsvollstrecker
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 3. Die Testierfreiheit
 
Einführung ins Erbrecht Teil 13: Der Erbschein - 3. Vorlage verschiedener Urkunden im Antragsverfahren
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 1. Der Erblasser
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 4. Der Alleinerbe
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 5. Die Erbengemeinschaft
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Erbrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit 1997 mit erbrechtlichen Mandaten befasst.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät er insbesondere bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten, der Übertragung von Unternehmensanteilen und der Ausarbeitung von Unternehmererbverträgen im Hinblick auf die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät er Erben und potenzielle Erben bei überschuldetem Nachlass in Bezug auf Erbausschlagung, Dürftigkeitseinreden und der Beantragung und Begleitung bei Nachlassinsolvenzverfahren.
Er berät weiterhin bei der Erstellung von Testamenten und der Gestaltung von Vermögensübergängen, insbesondere aus erbschaftssteuerlicher Sicht und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Er berät bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen sowie bei Fragen der Vorerbschaft und Nacherbschaft. Er begleitet Erben bei der Beantragung von Erbscheinen und der Abwicklung der Erbschaft.

Harald Brennecke hat im Erbrecht veröffentlicht:

  • "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke und Dr. Maren Augustin, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-17-5
  • „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8

Bereits 1999 war er Experte für Erbrecht in einer Serie von Live-Fernsehsendungen.
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Erbrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Erbrecht für Steuerberater – Grundlagen des Erbrechts als Basis erbschaftssteuerrechtlicher Beratung
  • Der überschuldete Nachlass: Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede oder Ausschlagung ?
  • Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten
  • Erbschaftssteueroptimierte Vermögensübertragung

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail:brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach berät bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen insbesondere aus bankrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht.

Im Todesfall können viele bankrechtliche Bereiche betroffen sein: Kreditverhältnisse des Erblassers, das auf den Enkel angelegte Sparbuch, Auflösung von Depots, das Bankschließfach, Bankvollmachten zugunsten Dritter oder Belastungen des Kontos.

Rechtsanwältin Carola Ritterbach berät und vertritt Erben gegenüber Banken, wenn es um die Legitimation, Auskünfte, Rechnungslegung oder Verfügungen wegen des geerbten Bankvermögens geht. Sie gestaltet mit dem Erblasser Verfügungen von Todes wegen gerade in Bezug auf vorhandenes Bankvermögen oder Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall.

Rechtsanwältin Carola Ritterbach kann den Bezug zum Steuerrecht herstellen, um nicht nur das Bankvermögen steuerrechtlich optimiert durch Schenkungen oder Erbschaften zu übertragen.

Sie berät und vertritt Erben bei der Frage, ob sie wegen dem Erbe der Erbschaftssteuer unterliegen oder steuerbefreit sind, welche Freibeträge Anwendung finden, in welche Steuerklasse die Erben fallen, bei der Bewertung des geerbten Vermögens und bei der Erbschaftssteuererklärung ebenso im Zuge von Schenkungen.

Wenn Erben vom Finanzamt auf Zahlung rückständiger Steuern des Erblassers in Anspruch genommen werden, wegen Übertragungen im Rahmen der Erbauseinandersetzung Einkommenssteuern zu bezahlen oder die Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen von geerbten Grundstücken oder Gewerbebetrieben zu versteuern, berät Rechtsanwältin Carola Ritterbach die Erben und vertritt sie vor dem Finanzamt und den Finanzgerichten.

Carola Ritterbach hat hierzu veröffentlich: 

  • „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Das Bankvermögen im Erbfall
  • Steuerhaftung der Erben
  • Nießbrauch, Wohnrecht, Grundschulden – Grundbuchbelastungen im Erbschaftssteuerrecht
  • Das Unternehmen im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer   


Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter: 
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28