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Rechtsinfos/Erbrecht/Erblasser-Verstorbener/Erblasser-Verstorbener-Allgemein/Autorenbeitraege



Anfechtung der letztwilligen Verfügung
 
Der Erbe haftet für die Kosten die durch die Bergung des Verstorbenen entstanden sind, Möglichkeiten die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten zu beschränken.
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Gesetzliche Erbfolge - Einführung
 
DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS EINE EINFÜHRUNG Teil 06 Was gehört zum Nachlass / Erbmasse ?
 
Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass
 
DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS - EINE EINFÜHRUNG - Teil 02 - Wer ist Erbe ?
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 3.1. Die Testamentsauslegung
 
Einführung ins Erbrecht Teil 7: Vor- und Nacherbschaft - 1. Begriffe
 
Einführung ins Erbrecht Teil 3: Das Testament – 2. Das notarielle Testament
 
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Gesetzliche Erbfolge – 2. Eltern und Geschwister
 
DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS - EINE EINFÜHRUNG - Teil 03 - Wie wird der Ehegatte behandelt ?
 
Einführung ins Erbrecht Teil 5: Der Alleinerbe - 2. Aus der Erbenstellung resultierende Rechte
 
Einführung ins Erbrecht Teil 10: Das Vermächtnis - 3. Untervermächtnis und Verschaffungsvermächtnis
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Gesetzliche Erbfolge – 3. Großeltern und deren Abkömmlinge
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Gesetzliche Erbfolge - 1.3. Kinder im Scheidungsfall
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Die gesetzliche Erbfolge - 5. 2. Gütergemeinschaft der Ehegatten
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 4. Der Alleinerbe
 
Einführung ins Erbrecht Teil 13: Der Erbschein - 5. Inhalt des Erbscheins
 
Einführung ins Erbrecht Teil 10: Das Vermächtnis - 4. Formvorschriften
 
Einführung ins Erbrecht - Teil 1: Die gesetzliche Erbfolge – 5. Ehegatten
 
Testamenteröffnung
 
Einführung ins Erbrecht Teil 7: Vor- und Nacherbschaft - 4. Berliner Testament
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Gesetzliche Erbfolge - 4. Erben 4. und 5. Ordnung
 
Erbschaft mit Schulden
 
Einführung ins Erbrecht Teil 9: Der Pflichtteil – 4. Anrechnung und Ausgleichung
 
Einführung ins Erbrecht Teil 9: Der Pflichtteil – 1. Pflichtteilsberechtigte
 
Was versteht man unter einem Erbverzicht?
 
DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS EINE EINFÜHRUNG Teil 14 Was muss im Erbfall alles beachtet werden ?
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 6. Vor- und Nacherben und Berliner Testament
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Die gesetzliche Erbfolge - 5. 3. Gütertrennung und Voraus der Ehegatten
 
Erbrecht: Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder
 
Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft
 
Einführung ins Erbrecht Teil 5: Der Alleinerbe - 1. Vom Erblasser übertragene Rechte
 
Einführung ins Erbrecht Teil 15: Enterbung, Erbunwürdigkeit und Erbverzicht - 1. Die Enterbung
 
Einführung ins Erbrecht Teil 3: Das Testament – 3. Widerruf eines Testaments
 
Einführung ins Erbrecht Teil 13: Der Erbschein - 3. Vorlage verschiedener Urkunden im Antragsverfahren
 
Einführung ins Erbrecht Teil 16: Die Zuwendung zu Lebzeiten des Erblassers
 
Besonderheiten bei der Unternehmensnachfolge freiberuflicher Einzelunternehmen
 
Einführung ins Erbrecht - Teil 1: Gesetzliche Erbfolge - 1. Kinder und Enkel
 
Entziehung des Pflichtteils
 
Internationales Erbschaftssteuerrecht
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 8. Der Nachlass
 
Das Bankgeheimnis: Teil 3 Grenzen des Bankgeheimnisses im Zivilrecht anhand einiger Beispiele
 
Anspruch des Erben auf Rückzahlung von Zuwendungen
 
Die Steuern und die Nachfolgeregelung bei der GbR (Grundbesitzgesellschaft)
 
Einführung ins Erbrecht Teil 10: Das Vermächtnis - 1. Vermächtnis und Vermächtnisnehmer
 
Unterhaltsansprüche nach dem Erbfall
 
Einführung ins Erbrecht Teil 15: Enterbung, Erbunwürdigkeit und Erbverzicht - 2. Erbunwürdigkeit
 
Einführung ins Erbrecht Teil 12: Der Testamentsvollstrecker – 1. Die Berufung des Testamentsvollstreckers
 
Einführung ins Erbrecht Teil 9: Der Pflichtteil – 6. Restpflichtteil und Entziehung des Pflichtteils
 
Einführung ins Erbrecht Teil 12: Der Testamentsvollstrecker – 5. Die Grenzen der Handlungsbefugnis des Testamentsvollstreckers
 
 
Einführung ins Erbrecht Teil 10: Das Vermächtnis – 2. Erscheinungsformen
 
Einführung ins Erbrecht Teil 5: Der Alleinerbe – 3. Arten der Haftung für Verbindlichkeiten
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 5. Die Erbengemeinschaft
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 01 – der Erwerb von Todes wegen
 
Einführung ins Erbrecht Teil 12: Der Testamentsvollstrecker – 4. Formen der Testamentsvollstreckung
 
Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 9. Nachlassverbindlichkeiten
 
3. Die Nachlassverwaltung durch den Testamentsvollstrecker
 
Einführung ins Erbrecht Teil 15: Enterbung, Erbunwürdigkeit und Erbverzicht - 3. Erbverzichtsvertrag
 
Einführung ins Erbrecht Teil 14: Die Erbausschlagung - 1. Erbausschlagung des pflichtteilsberechtigten Erben
 
Einführung ins Erbrecht Teil 9: Der Pflichtteil - 7. Umgehung durch Schenkung oder Gegenleistungsvertrag
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Erbrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit 1997 mit erbrechtlichen Mandaten befasst.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät er insbesondere bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten, der Übertragung von Unternehmensanteilen und der Ausarbeitung von Unternehmererbverträgen im Hinblick auf die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät er Erben und potenzielle Erben bei überschuldetem Nachlass in Bezug auf Erbausschlagung, Dürftigkeitseinreden und der Beantragung und Begleitung bei Nachlassinsolvenzverfahren.
Er berät weiterhin bei der Erstellung von Testamenten und der Gestaltung von Vermögensübergängen, insbesondere aus erbschaftssteuerlicher Sicht und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Er berät bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen sowie bei Fragen der Vorerbschaft und Nacherbschaft. Er begleitet Erben bei der Beantragung von Erbscheinen und der Abwicklung der Erbschaft.

Harald Brennecke hat im Erbrecht veröffentlicht:

  • "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke und Dr. Maren Augustin, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-17-5
  • „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8

Bereits 1999 war er Experte für Erbrecht in einer Serie von Live-Fernsehsendungen.
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Erbrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Erbrecht für Steuerberater – Grundlagen des Erbrechts als Basis erbschaftssteuerrechtlicher Beratung
  • Der überschuldete Nachlass: Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede oder Ausschlagung ?
  • Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten
  • Erbschaftssteueroptimierte Vermögensübertragung

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail:brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach berät bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen insbesondere aus bankrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht.

Im Todesfall können viele bankrechtliche Bereiche betroffen sein: Kreditverhältnisse des Erblassers, das auf den Enkel angelegte Sparbuch, Auflösung von Depots, das Bankschließfach, Bankvollmachten zugunsten Dritter oder Belastungen des Kontos.

Rechtsanwältin Carola Ritterbach berät und vertritt Erben gegenüber Banken, wenn es um die Legitimation, Auskünfte, Rechnungslegung oder Verfügungen wegen des geerbten Bankvermögens geht. Sie gestaltet mit dem Erblasser Verfügungen von Todes wegen gerade in Bezug auf vorhandenes Bankvermögen oder Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall.

Rechtsanwältin Carola Ritterbach kann den Bezug zum Steuerrecht herstellen, um nicht nur das Bankvermögen steuerrechtlich optimiert durch Schenkungen oder Erbschaften zu übertragen.

Sie berät und vertritt Erben bei der Frage, ob sie wegen dem Erbe der Erbschaftssteuer unterliegen oder steuerbefreit sind, welche Freibeträge Anwendung finden, in welche Steuerklasse die Erben fallen, bei der Bewertung des geerbten Vermögens und bei der Erbschaftssteuererklärung ebenso im Zuge von Schenkungen.

Wenn Erben vom Finanzamt auf Zahlung rückständiger Steuern des Erblassers in Anspruch genommen werden, wegen Übertragungen im Rahmen der Erbauseinandersetzung Einkommenssteuern zu bezahlen oder die Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen von geerbten Grundstücken oder Gewerbebetrieben zu versteuern, berät Rechtsanwältin Carola Ritterbach die Erben und vertritt sie vor dem Finanzamt und den Finanzgerichten.

Carola Ritterbach hat hierzu veröffentlich: 

  • „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Das Bankvermögen im Erbfall
  • Steuerhaftung der Erben
  • Nießbrauch, Wohnrecht, Grundschulden – Grundbuchbelastungen im Erbschaftssteuerrecht
  • Das Unternehmen im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer   


Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter: 
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28