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Rechtsinfos/Europarecht/Kartellrecht

Das europäische Kartellrecht hat im Jahr 2004 eine grundlegende Reformierung erfahren. Seit dem wird das europäische Kartellrecht auch dezentral durch die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten angewendet.

Nationale Wettbewerbsbehörden und deren Gerichte erhalten mit der EU-Kommission vergleichbare Kompetenzen. Sie wenden seitdem europäisches Recht unmittelbar und oft parallel mit anderen Wettbewerbsbehörden an.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.




Polnisches Kartellrecht (Teil IV)
 
Besonderheiten des Unternehmenskaufs nach polnischem Recht (Teil 5)
 
Rabattsysteme - rechtliche Anforderungen für Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung
 
Polnisches Kartellrecht (Teil I)
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 03-1 Rechtsqüllen des Franchisings
 
Vertikale Vertriebsstrukturen - EU-Gruppenfreistellungsverordnung von 1999
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 08 - Lizenzen im Patentrecht und Know-How Lizenzen
 
OLG Düsseldorf: Telekom hat nur Anspruch auf Kosten der effizienten Vornahme