Rechtsinfos/Europarecht/Kartellrecht
Das europäische Kartellrecht hat im Jahr 2004 eine grundlegende Reformierung erfahren. Seit dem wird das europäische Kartellrecht auch dezentral durch die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten angewendet.
Nationale Wettbewerbsbehörden und deren Gerichte erhalten mit der EU-Kommission vergleichbare Kompetenzen. Sie wenden seitdem europäisches Recht unmittelbar und oft parallel mit anderen Wettbewerbsbehörden an.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.