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Rechtsinfos/Europarecht/Kartellrecht

Das europäische Kartellrecht hat im Jahr 2004 eine grundlegende Reformierung erfahren. Seit dem wird das europäische Kartellrecht auch dezentral durch die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten angewendet.

Nationale Wettbewerbsbehörden und deren Gerichte erhalten mit der EU-Kommission vergleichbare Kompetenzen. Sie wenden seitdem europäisches Recht unmittelbar und oft parallel mit anderen Wettbewerbsbehörden an.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.




Polnisches Kartellrecht (Teil IV)
 
Besonderheiten des Unternehmenskaufs nach polnischem Recht (Teil 5)
 
Rabattsysteme - rechtliche Anforderungen für Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung
 
Polnisches Kartellrecht (Teil I)
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 03-1 Rechtsqüllen des Franchisings
 
Vertikale Vertriebsstrukturen - EU-Gruppenfreistellungsverordnung von 1999
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 08 - Lizenzen im Patentrecht und Know-How Lizenzen
 
OLG Düsseldorf: Telekom hat nur Anspruch auf Kosten der effizienten Vornahme
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Europarecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Tilo Schindele, Rechtsanwalt

Portrait Tilo-Schindele

Rechtsanwalt Tilo Schindele ist seit Jahren im Bereich internationales Vertragsrecht tätig.

Als Spezialist im Arbeitsrecht prüft und gestaltet Rechtsanwalt Schindele Arbeitsverträge und Dienstverträge für Mitarbeiter oder Geschäftsführung bei Tätigkeit im Ausland und berät bei Aufhebung oder Kündigung.

Er gestaltet, prüft und optimiert Verträge mit internationalem Bezug. Er begleitet bei europarechtlichen Fragen zum freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und berät bei der Beantragung von EU-Subventionen. Daneben vertritt Rechtsanwalt Schindele Mandanten im Bereich des Außenwirtschaftsrechts und der Genehmigung von Import oder Export von Waren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Tilo Schindele bereitet derzeit folgende Veröffentlichung vor:

  • Internationales Vertragsrecht
  • Einführung ins IPR (internationale Privatrecht)

Rechtsanwalt Schindele ist Dozent für Arbeitsrecht an der Dualen Hochschule Stuttgart und Dozent für internationales Vertragsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Einführung in das internationale Vertragsrecht
  • Internationale Verträge gestalten – Grundlagen und Fallen
  • Arbeitsverträge bei Tätigkeit im Ausland rechtssicher gestalten und Gefahren vermeiden

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Tilo Schindele unter:  
Mail: schindele@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0711-896601-24