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Rechtsinfos/Europarecht/Markenrecht

Viele Unternehmen bieten international, etwa über das Internet ihre Produkte an. Nicht nur „Coca Cola“, „Mercedes Benz“ und „McDonalds“ sind auf der ganzen Welt verbreitet. Immer dann, wenn Waren oder Dienstleistungen über das Heimatland hinaus angeboten werden (sollen), ist zu klären, wie eine Marke im Ausland geschützt und wie Kollisionen mit anderen Marken vermieden werden können.

Grundsätzlich sind Marken national geschützt. Für den Bereich der Europäischen Union kann aber auch eine Gemeinschaftsmarke angemeldet werden. Die Gemeinschaftsmarke ermöglicht mit einer einzigen Anmeldung beim „Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)“ HABM in Alicante/Spanien die Entstehung eines Markenschutz in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Die drei Grundprinzipien des Europäischen Gemeinschaftsmarkenrechts
 
Die Seniorität im Europäischen Markenrecht
 
Wann ist eine europäische Marke sinnvoll?
 
Einführung in das Markenrecht - Teil 4
 
Einführung Lizenzrecht Teil 5 Rechtlicher Rahmen
 
Vor und Nachteile einer EU Marke
 
Vertikale Vertriebsstrukturen - EU-Gruppenfreistellungsverordnung von 1999
 
Umwandlung zurückgewiesener oder gelöschter Gemeinschaftsmarken in nationale Marken - Teil 1 Einleitung
 
BGH Urteil I ZR 11/04 vom 14. Dezember 2006
 
BGH Beschluss I ZB 57/06 vom 19. Juli 2007
 
Widerspruchs- und Nichtigkeitsverfahren bei Gemeinschaftsmarken - Teil 2 Verfahren und Folgen
 
Rechtsschutz bei Computerprogrammen im Überblick
 
Rabattsysteme - rechtliche Anforderungen für Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung
 
Schutzfähigkeit von Datenbanken im Internet – Teil 2 Schutz nach dem UrhG
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 03-1 Rechtsqüllen des Franchisings
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Schweden - Die schwedische einfache Gesellschaft: enkelt bolag
 
Durchsetzung von unbestrittenen Forderungen in der Europäischen Union wird erleichtert (Presseerklärung)
 
Polen: Das polnische Gesetz zur Einführung der Europäischen Wirtschaftlichen Interessengemeinschaft und der Europäischen Gesellschaft
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Schweden - Die schwedische Kommanditgesellschaft: kommanditbolag, KB
 
Der Importeur
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 01 - Einleitung und Insolvenztourismus Teil 1
 
Wettbewerbsrecht - Einführung ins Recht des unlauteren Wettbewerbs - UWG - Teil 03 - Die Unlauterkeit
 
Wettbewerbsrecht - Einführung ins Recht des unlauteren Wettbewerbs - UWG - Teil 06 - Stets unzulässige Handlungen Teil 1
 
Einführung in die MiFID
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Norwegen - Die norwegische Stiftung
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 03-1, Europäischer
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Norwegen - Die norwegische GmbH (BA)
 
Die Problematik des zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen (Access-) Provider - Teil 6 Fazit
 
Die geplante Reformation der Verbraucherkreditrichtlinie - Einführung
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Schweden - Die schwedische Einzelfirma: enskild firma
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Schweden - Die schwedische wirtschaftliche Vereinigung
 
Bodenreformland - Späte Genugtuung?
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Polen - Einleitung und allgemeine Informationen
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
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Das Referat Europarecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Tilo Schindele, Rechtsanwalt

Portrait Tilo-Schindele

Rechtsanwalt Tilo Schindele ist seit Jahren im Bereich internationales Vertragsrecht tätig.

Als Spezialist im Arbeitsrecht prüft und gestaltet Rechtsanwalt Schindele Arbeitsverträge und Dienstverträge für Mitarbeiter oder Geschäftsführung bei Tätigkeit im Ausland und berät bei Aufhebung oder Kündigung.

Er gestaltet, prüft und optimiert Verträge mit internationalem Bezug. Er begleitet bei europarechtlichen Fragen zum freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und berät bei der Beantragung von EU-Subventionen. Daneben vertritt Rechtsanwalt Schindele Mandanten im Bereich des Außenwirtschaftsrechts und der Genehmigung von Import oder Export von Waren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Tilo Schindele bereitet derzeit folgende Veröffentlichung vor:

  • Internationales Vertragsrecht
  • Einführung ins IPR (internationale Privatrecht)

Rechtsanwalt Schindele ist Dozent für Arbeitsrecht an der Dualen Hochschule Stuttgart und Dozent für internationales Vertragsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Einführung in das internationale Vertragsrecht
  • Internationale Verträge gestalten – Grundlagen und Fallen
  • Arbeitsverträge bei Tätigkeit im Ausland rechtssicher gestalten und Gefahren vermeiden

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Tilo Schindele unter:  
Mail: schindele@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0711-896601-24