Rechtsinfos/Europarecht/Markenrecht
Viele Unternehmen bieten international, etwa über das Internet ihre Produkte an. Nicht nur „Coca Cola“, „Mercedes Benz“ und „McDonalds“ sind auf der ganzen Welt verbreitet. Immer dann, wenn Waren oder Dienstleistungen über das Heimatland hinaus angeboten werden (sollen), ist zu klären, wie eine Marke im Ausland geschützt und wie Kollisionen mit anderen Marken vermieden werden können.
Grundsätzlich sind Marken national geschützt. Für den Bereich der Europäischen Union kann aber auch eine Gemeinschaftsmarke angemeldet werden. Die Gemeinschaftsmarke ermöglicht mit einer einzigen Anmeldung beim „Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)“ HABM in Alicante/Spanien die Entstehung eines Markenschutz in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.