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Rechtsinfos/Europarecht/Norwegen

Wie sieht es aus mit einer Firmengründung in Norwegen? Hier ein Beispiel - Beschäftigt der Firmeninhaber weniger als fünf Arbeitnehmer, erfolgt die Registrierung und Eintragung der ENK in Norwegen auf freiwilliger Basis. Er hat dabei zwei Möglichkeiten: Er kann die ENK entweder kostenlos im norwegischen Einheitsregister (,,Enhetsregisteret``) in Brønnøysund eintragen lassen - dies ist regelmäßig empfehlenswert, da viele Handelspartner zur eigenen Absicherung zumindest die Registrierungsnummer sehen wollen - oder die kostenpflichtige Eintragung im norwegischen Unternehmensregister (,,Foretaksregisteret``) vornehmen. Ab fünf Beschäftigten besteht die Pflicht zur Eintragung der ENK im Unternehmensregister. Ebenso, wenn Warenhandel betrieben wird.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Gesellschaftsrecht in Europa - Norwegen - Die norwegische Einzelfirma (ENK)
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Norwegen - Die norwegische GmbH (BA)
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Norwegen - Die norwegische Stiftung
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Norwegen - Die norwegische Aktiengesellschaft (AS):
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Norwegen - Die norwegische Kommanditgesellschaft (KS)
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Norwegen - „Die norwegische Gesellschaft des Zivilrecht“ (ANS, bzw. DA)