Rechtsinfos/Europarecht/Norwegen
Wie sieht es aus mit einer Firmengründung in Norwegen? Hier ein Beispiel - Beschäftigt der Firmeninhaber weniger als fünf Arbeitnehmer, erfolgt die Registrierung und Eintragung der ENK in Norwegen auf freiwilliger Basis. Er hat dabei zwei Möglichkeiten: Er kann die ENK entweder kostenlos im norwegischen Einheitsregister (,,Enhetsregisteret``) in Brønnøysund eintragen lassen - dies ist regelmäßig empfehlenswert, da viele Handelspartner zur eigenen Absicherung zumindest die Registrierungsnummer sehen wollen - oder die kostenpflichtige Eintragung im norwegischen Unternehmensregister (,,Foretaksregisteret``) vornehmen. Ab fünf Beschäftigten besteht die Pflicht zur Eintragung der ENK im Unternehmensregister. Ebenso, wenn Warenhandel betrieben wird.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.