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Rechtsinfos/Europarecht/Polen

Viele deutsche Unternehmen erschließen für sich den osteuropäischen Markt. Dazu gehört auch der Erwerb von Immobilien. Wie sieht es aber aus mit dem polnischen Immobilienrecht:

Im Unterschied zum deutschen Recht wird in Polen das Eigentum an einer Immobilie auf den Erwerber durch einen Vertrag sofort übertragen, es sei denn, daß besondere Vorschriften etwas anders bestimmen oder die Vertragsparteien etwas anders vereinbart haben. Da in Polen Verpflichtungsverträge über die Übertragung des Immobilieneigentums bereits eine Verfügungswirkung haben, spielen Vorverträge im polnischen Grundstücksrechtsverkehr eine bedeutende Rolle. Sie treten in der Praxis vor allem dann auf, wenn die Vertragsparteien eine Veräußerung des Immobilieneigentums von der Erfüllung bestimmter Bedingungen (z.B. Erteilung der Baugenehmigung, Einholung von Genehmigungen, Durchführung eines environmental due diligence) abhängig machen wollen.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Polen: Das polnische Gesetz zur Einführung der Europäischen Wirtschaftlichen Interessengemeinschaft und der Europäischen Gesellschaft
 
Einführung in die Grundprinzipien des polnischen Immobilienrechts
 
Der Grundstückskaufvertrag in Polen (Teil. I)
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Polen - Teil 8: Die polnische Stiftung (fundacja)
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Polen - Teil 5: Die polnische Kommanditgesellschaft auf Aktien (S.K.A.)
 
Grundstücks Erwerbsbeschränkungen in Polen (Teil. I)
 
Grundzüge des polnischen Planungs und Baurechts (Teil I)
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Polen - Teil 1: Die polnische GmbH (z o.o.)
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Polen - Teil 3: Die polnische Offene Handelsgesellschaft (sp. j.)
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Polen - Teil 4: Die polnische Kommanditgesellschaft (sp. k.)
 
Besonderheiten des Unternehmenskaufs nach polnischem Recht (Teil 5)
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Polen - Teil 6: Die polnische Partnerschaftsgesellschaft (sp. p.)
 
Grundstücks Erwerbsbeschränkungen in Polen (Teil. II)
 
Besonderheiten des Unternehmenskaufs nach polnischem Recht (Teil 4 - immobilienrechtliche Aspekte)
 
Der Grundstückskaufvertrag in Polen (Teil. II)
 
Besonderheiten des Unternehmenskaufs nach polnischem Recht (Teil 1)
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 30 - Überblick der europäischen Länder ohne Restschuldbefreiung Teil 2
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Europarecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Tilo Schindele, Rechtsanwalt

Portrait Tilo-Schindele

Rechtsanwalt Tilo Schindele ist seit Jahren im Bereich internationales Vertragsrecht tätig.

Als Spezialist im Arbeitsrecht prüft und gestaltet Rechtsanwalt Schindele Arbeitsverträge und Dienstverträge für Mitarbeiter oder Geschäftsführung bei Tätigkeit im Ausland und berät bei Aufhebung oder Kündigung.

Er gestaltet, prüft und optimiert Verträge mit internationalem Bezug. Er begleitet bei europarechtlichen Fragen zum freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und berät bei der Beantragung von EU-Subventionen. Daneben vertritt Rechtsanwalt Schindele Mandanten im Bereich des Außenwirtschaftsrechts und der Genehmigung von Import oder Export von Waren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Tilo Schindele bereitet derzeit folgende Veröffentlichung vor:

  • Internationales Vertragsrecht
  • Einführung ins IPR (internationale Privatrecht)

Rechtsanwalt Schindele ist Dozent für Arbeitsrecht an der Dualen Hochschule Stuttgart und Dozent für internationales Vertragsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Einführung in das internationale Vertragsrecht
  • Internationale Verträge gestalten – Grundlagen und Fallen
  • Arbeitsverträge bei Tätigkeit im Ausland rechtssicher gestalten und Gefahren vermeiden

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Tilo Schindele unter:  
Mail: schindele@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0711-896601-24