Rechtsinfos/Europarecht/Polen
Viele deutsche Unternehmen erschließen für sich den osteuropäischen Markt. Dazu gehört auch der Erwerb von Immobilien. Wie sieht es aber aus mit dem polnischen Immobilienrecht:
Im Unterschied zum deutschen Recht wird in Polen das Eigentum an einer Immobilie auf den Erwerber durch einen Vertrag sofort übertragen, es sei denn, daß besondere Vorschriften etwas anders bestimmen oder die Vertragsparteien etwas anders vereinbart haben. Da in Polen Verpflichtungsverträge über die Übertragung des Immobilieneigentums bereits eine Verfügungswirkung haben, spielen Vorverträge im polnischen Grundstücksrechtsverkehr eine bedeutende Rolle. Sie treten in der Praxis vor allem dann auf, wenn die Vertragsparteien eine Veräußerung des Immobilieneigentums von der Erfüllung bestimmter Bedingungen (z.B. Erteilung der Baugenehmigung, Einholung von Genehmigungen, Durchführung eines environmental due diligence) abhängig machen wollen.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.