Rechtsinfos/Europarecht/Russland
Eine ausländische Firma kann eine Repräsentanz in Russland eröffnen. Mit Zustimmung der zuständigen Akkreditierungsbehörde ist die Eröffnung von regionalen Außenstellen möglich. Eine Repräsentanz ist in aller Regel für eine nichtkommerzielle Tätigkeit vorgesehen. Sie erzielt demnach keine Einnahmen und zahlt demnach keine Gewinnsteuer oder Umsatzsteuer in Russland. Dieser Status ist der zuständigen Steuerbehörde jedes Jahr neu nachzuweisen.
Die Repräsentanz kann genutzt werden, um den russischen Markt zu beobachten, für das Mutterhaus zu werben und Kontakte zu pflegen. Verträge dürfen ausschließlich vorbereitet, jedoch nicht unterzeichnet werden. Falls die Repräsentanz dennoch Einnahmen erzielen sollte und damit eine kommerzielle Tätigkeit ausübt, ist sie aus steuerlichen Sicht eine Betriebsstätte und wird in Russland zur Steuer herangezogen.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.