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Rechtsinfos/Europarecht/Schweden

Sie wollen in Schweden eine Firma gründen? So wird gemacht:

Die Gründung einer schwedischen Einzelfirma erfolgt durch eine volljährige, natürliche Person / Privatperson. Diese muss nicht zwingend in Schweden ansässig sein, muss dann aber einen Vertretungsbevollmächtigten benennen, der seinen Wohnsitz in Schweden hat.

Die Registrierung der Einzelfirma erfolgt auf freiwilliger Basis seit dem 01.07.2004 beim schwedischen Handelsregister (,,bolagsverket``). Die frühere Handelsregisterabteilung beim Patent- und Registeramt wurde zu einer eigenständigen Behörde, dem Handelsregister, umgestaltet.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Gesellschaftsrecht in Europa - Schweden - Die schwedische einfache Gesellschaft: enkelt bolag
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Schweden - Die schwedische Einzelfirma: enskild firma
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Schweden - Die schwedische Kommanditgesellschaft: kommanditbolag, KB
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Europarecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Tilo Schindele, Rechtsanwalt

Portrait Tilo-Schindele

Rechtsanwalt Tilo Schindele ist seit Jahren im Bereich internationales Vertragsrecht tätig.

Als Spezialist im Arbeitsrecht prüft und gestaltet Rechtsanwalt Schindele Arbeitsverträge und Dienstverträge für Mitarbeiter oder Geschäftsführung bei Tätigkeit im Ausland und berät bei Aufhebung oder Kündigung.

Er gestaltet, prüft und optimiert Verträge mit internationalem Bezug. Er begleitet bei europarechtlichen Fragen zum freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und berät bei der Beantragung von EU-Subventionen. Daneben vertritt Rechtsanwalt Schindele Mandanten im Bereich des Außenwirtschaftsrechts und der Genehmigung von Import oder Export von Waren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Tilo Schindele bereitet derzeit folgende Veröffentlichung vor:

  • Internationales Vertragsrecht
  • Einführung ins IPR (internationale Privatrecht)

Rechtsanwalt Schindele ist Dozent für Arbeitsrecht an der Dualen Hochschule Stuttgart und Dozent für internationales Vertragsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Einführung in das internationale Vertragsrecht
  • Internationale Verträge gestalten – Grundlagen und Fallen
  • Arbeitsverträge bei Tätigkeit im Ausland rechtssicher gestalten und Gefahren vermeiden

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Tilo Schindele unter:  
Mail: schindele@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0711-896601-24