Rechtsinfos/Europarecht/Schweden
Sie wollen in Schweden eine Firma gründen? So wird gemacht:
Die Gründung einer schwedischen Einzelfirma erfolgt durch eine volljährige, natürliche Person / Privatperson. Diese muss nicht zwingend in Schweden ansässig sein, muss dann aber einen Vertretungsbevollmächtigten benennen, der seinen Wohnsitz in Schweden hat.
Die Registrierung der Einzelfirma erfolgt auf freiwilliger Basis seit dem 01.07.2004 beim schwedischen Handelsregister (,,bolagsverket``). Die frühere Handelsregisterabteilung beim Patent- und Registeramt wurde zu einer eigenständigen Behörde, dem Handelsregister, umgestaltet.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.