Rechtsinfos/Europarecht/Wettbewerbsrecht
In Europa wird der Begriff Wettbewerbsrecht in der Regel im weiten Sinne verstanden und gebraucht. Es umfasst neben dem Kartellrecht das Recht der staatlichen Beihilfen. Gelegentlich wird auch das Vergaberecht sowie das Recht öffentlicher Unternehmen hinzugezählt.
Es ist in vielen Vorschriften geregelt wie z.B. im Titel VI des EG-Vertrages. Das europäische Vergaberecht stützt sich im Wesentlichen auf Sekundärrecht (sog. Vergaberichtlinien). Bestandteil des Europäischen Wettbewerbsrechts ist auch die Präventivkontrolle von Konzentrationsvorhaben einer bestimmten Größenordnung, wobei die Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt nach der sog. Fusionskontrollverordnung (Zusammenschlusskontrolle) überprüft wird.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.