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Rechtsinfos/Europarecht/Wettbewerbsrecht

In Europa wird der Begriff Wettbewerbsrecht in der Regel im weiten Sinne verstanden und gebraucht. Es umfasst neben dem Kartellrecht das Recht der staatlichen Beihilfen. Gelegentlich wird auch das Vergaberecht sowie das Recht öffentlicher Unternehmen hinzugezählt.

Es ist in vielen Vorschriften geregelt wie z.B. im Titel VI des EG-Vertrages. Das europäische Vergaberecht stützt sich im Wesentlichen auf Sekundärrecht (sog. Vergaberichtlinien). Bestandteil des Europäischen Wettbewerbsrechts ist auch die Präventivkontrolle von Konzentrationsvorhaben einer bestimmten Größenordnung, wobei die Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt nach der sog. Fusionskontrollverordnung (Zusammenschlusskontrolle) überprüft wird.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



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Betrieb einer Schulcafeteria durch einen Förderverein - Umsatzsteuerfreiheit
 
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Die finanziellen Folgen des „Antidiskriminierungsgesetzes“ für den Verein als Arbeitgeber
 
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Der Importeur
 
BGH Urteil I ZR 11/04 vom 14. Dezember 2006
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 01 - Einleitung und Insolvenztourismus Teil 1
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Norwegen - Die norwegische Stiftung
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Norwegen - Die norwegische GmbH (BA)
 
Die Problematik des zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen (Access-) Provider - Teil 6 Fazit
 
Die geplante Reformation der Verbraucherkreditrichtlinie - Einführung
 
Einführung in das Markenrecht - Teil 4
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Schweden - Die schwedische Einzelfirma: enskild firma
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Schweden - Die schwedische wirtschaftliche Vereinigung
 
Bodenreformland - Späte Genugtuung?