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Rechtsinfos/Haftungsrecht/Produkthaftung

Unter Produkthaftung versteht man die Haftung eines Herstellers für Schäden, die von seinen Produkten angerichtet werden. Die Produkthaftung setzt beim Produktfehler an und ist im seit dem 1. Januar 1990 geltende Produkthaftungsgesetz geregelt.

Die Frage, ob der (End-) Verbraucher einen Ersatzanspruch wegen eines möglicherweise fehlerhaften Produkt hat, kann im Einzelfall jedoch schwierig werden.

Weitere Informatiomen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Was bedeutet Produkthaftung?
 
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
 
Die Bedeutung der Verkehrssicherungspflichten nach § 823 BGB
 
Wer haftet nach dem Produkthaftungsgesetz?
 
Wie kann ich als Quasi-Hersteller mein Haftungsrisiko minimieren?
 
Welche Produkte fallen unter das Produkthaftungsgesetz?
 
Der Zeitpunkt des Inverkehrbringens
 
Wie kann ich als Endhersteller oder Zulieferer mein Haftungsrisiko minimieren?
 
Wofür haftet der Hersteller?
 
Der Unterschied zwischen der Produkthaftung und der Produzentenhaftung
 
Rechtsinfo
 
Sonstige Fehlerkriterien
 
Der Unterschied zwischen Produkthaftung und Gewährleistung
 
Wie kann sich der Hersteller entlasten?
 
Der Hersteller
 
Wann ist ein Produkt fehlerhaft?
 
Vertragsklauseln und ihre Anwendungsgebiete im Produkthaftungsrecht
 
Der Händler
 
Der Quasi-Hersteller
 
Wie lange haftet der Ersatzpflichtige?
 
Kann sich der Hersteller gegenüber dem Geschädigten entlasten?
 
Der Hersteller des Teilproduktes
 
Die Bedeutung der Zertifizierung
 
Wer muss was beweisen?
 
Kann der Hersteller einen Haftungsausschluss vereinbaren?
 
Der Haftungsausgleich innerhalb der Lieferkette
 
Kirschkern im Gebäck – kein Schadensersatz vom Bäcker
 
Wie kann ich als Händler mein Haftungsrisiko minimieren?
 
Der Importeur
 
BGH Urteil I ZR 11/04 vom 14. Dezember 2006
 
Umfang der Ersatzpflicht bei Sachschäden
 
Schmerzensgeld
 
Der Umfang der Ersatzpflicht bei Tod und Körperverletzung
 
Die Darbietung des Produkts
 
Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 25 - der markenrechtliche Vernichtungs- und Rückrufanspruch
 
Grundzüge des Haftungsrechts nach der Schuldrechtsreform
 
Wettbewerbsrecht - Einführung ins Recht des unlauteren Wettbewerbs - UWG - Teil 06 - Stets unzulässige Handlungen Teil 1
 
Small Placement als alternative Finanzierung
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Haftungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke berät und vertritt Unternehmer und Unternehmen in Bezug auf Schadensersatzansprüche und alle anderen Bereiche des Haftungsrechts.

Sein besonderes Interesse liegt in der Beratung und Vertretung von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Insolvenzverwaltern und Gesellschaftern. Geschäftsführer unterliegen erheblichen Haftungstatbeständen. Er verhandelt Ansprüche von Insolvenzverwaltern insbesondere nach § 64 GmbHG gegen Geschäftsführer von GmbHs und anderen Kapitalgesellschaften sowie gegen den Director von Limiteds.

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Bereich Gesellschafts- und Insolvenzrecht veröffentlicht:

  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
  • "Das Recht der GmbH", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2

Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:

  • "Die Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG"

Harald Brennecke ist Dozent für Haftungsrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Im Bereich Haftungsrecht bietet er Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Geschäftsführerhaftung – Die Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften: das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
  • Das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
  • Insolvenzrecht für Steuerberater und Unternehmensberater
  • Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberate

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28