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Rechtsinfos/Haftungsrecht/Transport-Speditionsrecht/Autorenbeitraege



Wann wird der Spediteur zum Frachtführer?
 
Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) – Eine Einführung (Teil III)
 
Das internationale Lufttransportrecht – Eine Einführung (Teil II)
 
Einführung in das Transportrecht - Rechte und Pflichten der Parteien des Frachtvertrages
 
Die Incoterms
 
Gefahrtragung von Verkäufer und Käufer bei Transportschäden
 
Überblick der Arten von Transportversicherungen
 
Der qualifizierte Frachtbrief als Sperrpapier (§ 418 Abs. 4 HGB)
 
Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) – Eine Einführung (Teil II)
 
Haftung bei Sammelbeförderung
 
Einführung in den Umzugstransport
 
Einführung Haftung des Frachtführers - Teil 1
 
Haftungsfragen im Transportrecht (Teil 2)
 
Einführung in das Transportrecht - Die Haftung des Frachtführers für Transportschäden
 
Einführung Pflichten des Frachtführers - Teil 6
 
Haftungsunterschiede Frachtführer/Spediteur
 
Haftungsfragen im Transportrecht (Teil 3)
 
Haftungsfragen im Transportrecht (Teil 1)
 
Einführung Haftung des Frachtführers - Teil 2
 
Das Recht der internationalen Eisenbahnbeförderung von Gütern - Einführung in den Anwendungsbereich der CIM
 
 
Einführung in den Gefahrguttransport
 
Einführung Haftung des Frachtführers - Teil 3
 
Einführung in das Lagergeschäft
 
Die Mitwirkung des Frachtführers bei der Verladepflicht des Absenders
 
Akkreditiv - eine Einführung
 
Haftung bei Lieferfristüberschreitung und Transportausfall wegen Streik bei der Bahn
 
Die unbegrenzte Haftung des Frachtführers
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Haftungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke berät und vertritt Unternehmer und Unternehmen in Bezug auf Schadensersatzansprüche und alle anderen Bereiche des Haftungsrechts.

Sein besonderes Interesse liegt in der Beratung und Vertretung von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Insolvenzverwaltern und Gesellschaftern. Geschäftsführer unterliegen erheblichen Haftungstatbeständen. Er verhandelt Ansprüche von Insolvenzverwaltern insbesondere nach § 64 GmbHG gegen Geschäftsführer von GmbHs und anderen Kapitalgesellschaften sowie gegen den Director von Limiteds.

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Bereich Gesellschafts- und Insolvenzrecht veröffentlicht:

  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
  • "Das Recht der GmbH", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2

Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:

  • "Die Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG"

Harald Brennecke ist Dozent für Haftungsrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Im Bereich Haftungsrecht bietet er Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Geschäftsführerhaftung – Die Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften: das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
  • Das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
  • Insolvenzrecht für Steuerberater und Unternehmensberater
  • Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberate

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28