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Rechtsinfos/Handelsrecht/Kommission

Bei einem Kommissionsverkauf übernimmt es der Kommissionär gewerbsmäßig, Waren oder Wertpapiere für Rechnung des Kommittenten zu verkaufen. Grundsätzlich ist der Kommissionär gegenüber dem Eigentümer (Kommittent) bei der Ausführung weisungsgebunden, darf aber, sofern mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, auch ohne Absprache handeln.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 29 - Kommissionsagent
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 4 - Wem steht der Ausgleichsanspruch zu ?
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 2-1 Abgrenzung zu anderen Vertriebsformen
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 08 - Frankreich Teil 3
 
Grundlagen des Vertragshändlervertrages - Abgrenzung zum Handelsvertreter
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Handelsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit vielen Jahren im Handels-, Versicherungsvertreterrecht, Franchiserecht und Vertragshändlerrecht tätig. Daneben berät und betreut er Gesellschafter, Geschäftsführer und Inhaber von Handelsgesellschaften in allen Fragen des Handelsrechts.

Im Bereich des Handelsrechts berät und begleitet er Rechtsfragen unter anderem zu den Themen

  • Firmengründung
  • Handelsregistereintragungen
  • Kaufmannseigenschaft
  • Prokura
  • Handlungsvollmacht und Anscheinsvollmacht
  • Handelsgeschäfte und ihre Besonderheiten wie z.B.
    • Handelskauf
    • Kommissionsgeschäfte
    • Rügepflicht
    • Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
  • Konsignationslager
  • Handelsgesellschaften
  • Gewerbeuntersagung
  • Haftungsübernahme durch Firmen(namens)fortführung nach § 25 HGB

Zur Tätigkeit von Rechtsanwalt Harald Brennecke  

  • im Vertriebsrecht
    • Handelsvertreter
    • Vertragshändler
    • Handelsmakler
    • Kommissionsgeschäfte
    • Franchise

  • im Gesellschaftsrecht
    • Gesellschaftsgründungen; bin mir noch unklar, ob die Einzelinfos zum Gesellschaftsrecht hier rein sollen
    • Gesellschaftsverträge
    • Gesellschafterstreits
    • Geschäftsführerverträge
    • Geschäftsführerhaftung
    • Unternehmenskauf
    • Due Diligence
    • Liquidation von Gesellschaften
    • Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenz

Er ist Autor mehrerer Bücher im Bereich Handelsrecht und Vertriebsrecht, so

  • "Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-04-5
  • "Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages", 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Provision des Handelsvertreters - Eine Einführung", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-14-4
  • "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-15-1

Als weitere Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke im Handelsrecht sind in Vorbereitung:

  • Haftungsübernahme durch Firmen(namens)fortführung nach § 25 HGB
  • Die Liquidation von Kapital- und Handelsgesellschaften

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Handelsrecht, Vertriebsrecht und Gesellschaftsrecht  an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.  
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Haftungsübernahme durch Firmen(namens)fortführung nach § 25 HGB: die unterschätzteGefahr
  • Die Rügepflicht des Kaufmanns
  • Gewerbeuntersagungsverfahren – Argumentationsmöglichkeiten und Strategie

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt Unternehmer und Unternehmen seit Jahren in bankrechtlichen Fragen sowie in Bezug auf Leasingverträge. Sie absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht, so dass sie bei der Vertretung und Beratung von bank- und leasingrechtlichen Mandaten stets den Bezug zum Steuerrecht herstellen kann. 

Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich von Rechtsanwältin Carola Ritterbach:

  • Beratung und Vertretung von Bankkunden bei allen Fragen hinsichtlich Darlehensverträgen, Kreditsicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften oder Grundschulden und Kapitalanlagen, wie z.B. Wertpapiere und Fonds
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen bei Bankberatungsfehlern, z.B. beim Abschluss von offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zinsdifferenzgeschäften, Swapverträgen etc.
  • Beratung bei Fragen zur Anlagevermittlung und Prospekthaftung
  • Rückabwicklung von Bankanlageprodukten, die sich im Nachhinein als Verlust erweisen
  • Abwehr von Ansprüchen aus sittenwidrigen Angehörigen-Bürgschaften oder Darlehensmitübernahmen
  • Abwehr von Forderungen aus unzulässigen Klauseln in Bankverträgen
  • Rückabwicklung unberechtigter Gebührenzahlungen von Banken
  • Widerruf und Rückabwicklung von Immobiliendarlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufserklärungen
  • Abwicklung von Leasingverträgen
  • Begleitung bei Sanierungen notleidender Finanzierungen
  • Unterstützung bei allen Fragen, die rund um das Girokonto, Sparbuch und dem elektronischen Zahlungsverkehr entstehen Wahrung des Bankgeheimnisses und Beanspruchung von Bankauskünften
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Factorings

Carola Ritterbach ist Autorin mehrerer Bücher im Leasingrecht und Bankrecht, so

  • "Leasingrecht" – Einführung in das Recht des Leasings, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-25-0
  • "Kreditvertragsrecht", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-35-9
  • "Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-45-8,
  • "Bankvertragsrecht", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-32-8
  • "Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
  • "Kreditsicherheiten", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-27

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Die Abrechnung von Leasingverträgen - Was Leasinggesellschaften dürfen und worauf Sieachten sollten
  • Die Bürgschaft - Wer bürgt wird gewürgt?
  • Pflichten und Haftung bei der Anlageberatung - Welche Rechte haben Sie gegenüber Ihrer Bank?
  • Bankstrategien von Unternehmen – u.a.: Zweibankenstrategie, die passende Bank für Ihr Geschäft

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:  
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28