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Rechtsinfos/Handelsrecht/Vertriebsrecht

Das Vertriebsrecht ist das Recht der Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen. Es umfasst insbesondere die Rechtsverhältnisse zwischen dem Unternehmer und dem Handelsvertreter oder Makler, zwischen Versicherung und Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler, zwischen Bausparkasse und Bausparkassenvertreter, zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer, zwischen Arbeitgeber und angestelltem Reisenden und zwischen Hersteller bzw. Lieferant und Vertragshändler. Das Rechtsverhältnis mit dem Endkunden (z.B. Käufer, Versicherungsnehmer, Mieter, Investor, Auftraggeber) ist dagegen nicht Teil des Vertriebsrechts.

In den folgenden Kategorien finden Sie Beiträge unserer Partner und Gerichtsentscheidungen zu Themen des Vertriebsrechts.

 



Grundlagen des Vertragshändlervertrages - Abgrenzung zum Handelsvertreter
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 2-1 Abgrenzung zu anderen Vertriebsformen
 
Grundzüge des Franchiserechts - Teil 2: Abgrenzung des Franchisevertrags zu anderen Absatzmittlerverträgen
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 4 - Wem steht der Ausgleichsanspruch zu ?
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 1 - Allgemeines
 
Der Handelsvertreter - Begriff des Handelsvertreters
 
Der Handelsvertreter: Die Verschwiegenheitspflicht über Geschäfts und Betriebsgeheimnisse nach Beendigung des Handelsvertretervertrages Teil 2 - Geschäfts und Betriebsgeheimnisse
 
Die Pflichten des Handelsvertreters - ein Überblick - Teil 5 - Der Sorgfaltsmaßstab
 
Handelsrecht
 
Der Handelsvertreter: Die Verschwiegenheitspflicht über Geschäfts und Betriebsgeheimnisse während des Handelsvertretervertrages Teil 1 - Die Verschwiegenheitspflicht
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 23 - Abweichende Vereinbarungen
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 25 - Wettbewerbsabreden nach Vertragsbeendigung
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 29 - Kommissionsagent
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 8 - Die Karenzentschädigung
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 08-2 Gebietsschutz, Ausgleichsanspruch
 
Franchiserecht: Einführung ins Franchiserecht - die Pflichten des Franchisenehmers
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Handelsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit vielen Jahren im Handels-, Versicherungsvertreterrecht, Franchiserecht und Vertragshändlerrecht tätig. Daneben berät und betreut er Gesellschafter, Geschäftsführer und Inhaber von Handelsgesellschaften in allen Fragen des Handelsrechts.

Im Bereich des Handelsrechts berät und begleitet er Rechtsfragen unter anderem zu den Themen

  • Firmengründung
  • Handelsregistereintragungen
  • Kaufmannseigenschaft
  • Prokura
  • Handlungsvollmacht und Anscheinsvollmacht
  • Handelsgeschäfte und ihre Besonderheiten wie z.B.
    • Handelskauf
    • Kommissionsgeschäfte
    • Rügepflicht
    • Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
  • Konsignationslager
  • Handelsgesellschaften
  • Gewerbeuntersagung
  • Haftungsübernahme durch Firmen(namens)fortführung nach § 25 HGB

Zur Tätigkeit von Rechtsanwalt Harald Brennecke  

  • im Vertriebsrecht
    • Handelsvertreter
    • Vertragshändler
    • Handelsmakler
    • Kommissionsgeschäfte
    • Franchise

  • im Gesellschaftsrecht
    • Gesellschaftsgründungen; bin mir noch unklar, ob die Einzelinfos zum Gesellschaftsrecht hier rein sollen
    • Gesellschaftsverträge
    • Gesellschafterstreits
    • Geschäftsführerverträge
    • Geschäftsführerhaftung
    • Unternehmenskauf
    • Due Diligence
    • Liquidation von Gesellschaften
    • Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenz

Er ist Autor mehrerer Bücher im Bereich Handelsrecht und Vertriebsrecht, so

  • "Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-04-5
  • "Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages", 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Provision des Handelsvertreters - Eine Einführung", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-14-4
  • "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-15-1

Als weitere Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke im Handelsrecht sind in Vorbereitung:

  • Haftungsübernahme durch Firmen(namens)fortführung nach § 25 HGB
  • Die Liquidation von Kapital- und Handelsgesellschaften

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Handelsrecht, Vertriebsrecht und Gesellschaftsrecht  an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.  
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Haftungsübernahme durch Firmen(namens)fortführung nach § 25 HGB: die unterschätzteGefahr
  • Die Rügepflicht des Kaufmanns
  • Gewerbeuntersagungsverfahren – Argumentationsmöglichkeiten und Strategie

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28