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Rechtsinfos/Handelsvertreterrecht/Handelsvertretervertrag

Der Handelsvertretervertrag ist, wie auch ein Kaufvertrag, ein gegenseitiger Vertrag im Sinne der §§ 320 ff. BGB [gegenseitiger Vertrag]. Ein gegenseitiger Vertrag ist immer auf den Austausch von Leistungen und Gegenleistungen gerichtet. Wer erbringt aber nun welche Leistungen?

Diese und weitere Fragen werden in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen erläutert.

 



Der Handelsvertretervertrag - Teil 1 - Allgemeines
 
Der Handelsvertretervertrag - Teil 2 - Zusatzvereinbarungen
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 24 - Abweichende Vereinbarungen
 
DER HANDELSVERTRETERAUSGLEICH NACH 89 b HGB ff. - EINE EINFÜHRUNG
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 18 - Die Kündigung aus wichtigem Grund
 
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 7 - Die Karenzentschädigung
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 2 - Verhältnis zu anderen Vorschriften/Umfang
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 21 - Wettbewerbsverstöße des Handelsvertreters
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 9 - Die Karenzentschädigung
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 9 - Die Karenzentschädigung
 
DIE HANDELSVERTRETERPROVISION - EINFÜHRUNG - Teil 1 - Provisionspflichtige Geschäfte des Handelsvertreters
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 16 – Die Kündigung aus wichtigem Grund
 
DIE HANDELSVERTRETERPROVISION EINFÜHRUNG Teil 4 Provisionspflichtige Geschäfte des Handelsvertreters Bezirksprovision und Kundenprovision
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 14 - Ausschluss des Ausgleichsanspruchs
 
Der Franchisevertrag – Gestaltung und Prüfung
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Handelsvertreterrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit Jahren im Handelsvertreterrecht und sonstigen Vertriebsrecht tätig. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich Handelsvertreterausgleich und Handelsvertreterprovision. Er erstellt und prüft alle Formen von Vertriebsverträgen und prüft Ihren Handelsvertretervertrag, Vertragshändlervertrag, Handelsmaklervertrag oder Franchisevertrag.

Er berät und vertritt bei Auseinandersetzungen über Vertreterprovisionen, Provisionsvorauszahlungen sowie (unberechtigte) Provisionsrückzahlungsansprüche gegen Handelsvertreter, Versicherungsvertreter und Handelsmakler.
Er berät im Vorfeld von Beendigungen von Handelsvertreterverträgen, Vertragshändlerverträgen, gestaltet oder prüft Kündigungen und verhandelt Vertragsaufhebungen des Vertretungsverhältnisses.
Er vertritt bei Streitigkeiten über wettbewerbswidrig verwendete Kundendaten bis hin zur strafrechtlichen Vertretung wegen des Verrats oder der unbefugten Verwendung von Betriebsgeheimnissen durch ehemalige Vertreter nach 17 UWG.
Er berät und vertritt Unternehmer und Vertreter bei der Gestaltung von Kooperationsverträgen und bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Provisionsvorschüssen.

Er hat mehrere Bücher zum Thema veröffentlicht, so

  • "Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-04-5
  • "Die Provision des Handelsvertreters - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-14-4
  • "Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-15-1
  • "17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Handelsvertreterrecht. Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Handelsvertreterrecht
  • Vertriebssysteme gestalten – angestellte oder freie Vertriebsmitarbeiter ?
  • Der Aufbau von Franchisesystemen
  • Kundendatenschutz aus rechtlicher und praktischer Sicht

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28