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Rechtsinfos/IT-Recht/Computerstrafrecht

Unter Computerstrafrecht bzw. unter Computerlität bezeichnet man Straftaten, besonders der Wirtschaftskriminalität, bei denen der Computer als Tatmittel oder als Gegenstand der deliktischen Handlung verwendet wird.

Darunter zählen bisher Tatbestände wie Betrug mittels rechtswidrig erlangter Kreditkarten mit PIN, Computerbetrug (§ 263 a StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB), Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung (§ 270 StGB), Datenveränderung (§ 303a StGB), Computersabotage (§ 303b StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Softwarepiraterie, u.a.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen usnerer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.