Rechtsinfos/IT-Recht/Hardware
Hardware ist der Oberbegriff für die maschinentechnische Ausrüstung eines Systems z. B. eines Computersystems.
Es muss sich aber nicht ausschließlich auf Systeme mit einem Prozessor beziehen. Es können auch elektromechanische Geräte wie beispielsweise ein Treppenhauslichtautomat sein. Vor allem einfachere Systeme können direkt in Hardware implementiert werden.
Es können sich mit diesem Thema aber auch rechtliche Probleme ergeben wie z.B. was bei Mangelhaftigkeit der verkauften, geleasten oder gemieteten Hardware passiert und welche Recht sich daraus für beide Seiten ergibt.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.