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Rechtsinfos/IT-Recht/IT-Security/Datenschutzrecht

Dreh- und Angelpunkt der Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, der Zulässigkeit Zusammenstellung sich daraus ergebender Nutzungsprofile und die Verwendung dieser Daten, ist das vom Gesetzgeber im Februar 2007 verabschiedete Telemediengesetz (TMG). Diese sog. Nutzungsprofile sind geregelt in § 15 TMG, jedoch muss man die sich daraus ergebenden verschiedenen Datenarten unterscheiden.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



BGH Urteil V ZR 44/09 vom 4. Dezember 2009
 
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Abmahnung Teil 10: Datenschutzvergehen
 
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Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß!
 
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Im Urwald der Datenschutzregelungen: Was darf der Arbeitgeber? Teil 2