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Rechtsinfos/IT-Recht/IT-Security/Datenschutzrecht/Bundesdatenschutzgesetz/Autorenbeitraege



BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 3-5: Das BDSG - Subsidiarität des BDSG
 
Die „acht goldenen Regeln“ der Anlage zu § 9 BDSG (Teil1)
 
BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 4-2: Terminologie des BDSG - automatisierte und nicht-automatisierte Datei
 
BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 5: Grundsatz der Datenvermeidung
 
BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 8: Schadensersatzansprüche des Betroffenen
 
BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 3-2: Das BDSG - Zweck des BDSG
 
BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 3-1: Das BDSG - Aufbau
 
BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 9-2: Kontrollinstanzen - Der Bundesdatenschutzbeauftragte
 
BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 3-4: Das BDSG - öffentliche und nichtöffentliche Stellen
 
BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 7-1: Rechte des Betroffenen - Auskunftsanspruch
 
BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 6-2: Zulässigkeit der Datenverarbeitung - Gesetzliche Ermächtigung
 
BDSG EINFÜHRUNG TEIL 4 1: Terminologie des BDSG personenbezogene, anonymisierte und pseudonymisierte Daten
 
BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 3-3: Das BDSG - Anwendungsbereich des BDSG
 
BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 6-1: Zulässigkeit der Datenverarbeitung - Einwilligung des Betroffenen
 
BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 2: Entwicklung des Datenschutzrechts
 
BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 7-2: Rechte des Betroffenen - Benachrichtigungsanspruch
 
BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 9-3: Kontrollinstanzen - Die Aufsichtsbehörde
 
BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 1: Rechtliche Einordnung „persönlicher Daten“
 
Die acht goldenen Regeln der Anlage zu § 9 BDSG (Teil 2)
 
BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 7-3: Rechte des Betroffenen - Berichtigung der Daten
 
BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 4-3: Terminologie des BDSG - Erheben, Verarbeiten, Nutzen von Daten
 
BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 9-1: Kontrollinstanzen - Der betriebliche / behördliche Datenschutzbeauftragte
 
Web Services und Datenschutz – Haftungsfalle für Administratoren? (Teil 1)
 
Die acht goldenen Regeln der Anlage zu § 9 BDSG (Teil 5)
 
Die acht goldenen Regeln der Anlage zu § 9 BDSG (Teil 3)
 
Die acht goldenen Regeln der Anlage zu § 9 BDSG (Teil 4)
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat IT-Recht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Tilo Schindele, Rechtsanwalt, Stuttgart

Portrait Tilo-Schindele

Rechtsanwalt Schindele begleitet IT-Projekte von der Vertragsgestaltung und Lastenheftdefinition über die Umsetzung bis hin zur Abnahme oder Gewährleistungs- und Rückabwicklungsfragen.

Tilo Schindele ist Dozent für IT-Recht und Datenschutz bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Seminare und Vorträge unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Praxistipps zum rechtssicheren Einsatz von E-Mails im Unternehmen
  • Rechtssicherheit im Internet: - Praktische Rechtstipps für Unternehmer von AGB über Disclaimer und E-Mails bis zu web2.0
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Vertragsschluss, Laufzeit und Umzug in Telekommunikationsverträgen


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Tilo Schindele unter: 
Mail: tilo.schindele@brennecke-rechtsanwaelte.de 
Telefon: 0721-20396-28