Rechtsinfos/IT-Recht/Software
Software ist ein Sammelbegriff für die Gesamtheit ausführbarer Programme und die zugehörigen Daten, welche die Arbeitsweise von softwaregesteuerten Geräten beeinflussen. Im allgemeinen Sprachgebrauch und in der Literatur zu Softwaretechnik wird die Definition eingeschränkt auf Computerprogramme und die mit ihnen eng verbundenen Ressourcen, wie z. B. Konfigurationsdaten neben Icons und Schriftarten, die zum Betrieb notwendig sind. Welche Probleme stellen sich jedoch mit der Verwendung, der Erstellung und der Inverkehrbringung von Software?
Informationen dazu finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.