Rechtsinfos/Immobilienrecht/Eigentumswohnung
Die Eigentumswohnung ist eine eigenständige und sehr beliebte Form der eigenen vier Wände. Der Erwerber hat vollwertiges Eigentum und das Gefühl, keine Miete zahlen zu müssen.
Der Satz "Eigentum verpflichtet" hat bei einer Eigentumswohnung eine ganz eigene Bedeutung, denn eine Eigentumswohnung ist immer Verbunden mit einer Gemeinschaft von mehreren Eigentümern, die zum Teil ganz verschiedene Vorstellungen vom Eigentum haben.
Was alles damit zusammenhängt, können Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner, den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen und auch in den Rechtsinfos zum Wohnungseigentumsrecht erfahren.