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Rechtsinfos/Immobilienrecht/Grundbuchrecht

Das Grundbuchrecht ist die Gesetz gewordene scholastische Regel, "quod non est in actis, non est in mundo". Was nicht in den Akten steht, gibt es nicht.

Aber auch anders herum gilt: Was im Buche steht, ist richtig. Zumindest bis das Gegenteil bewiesen ist. Man spricht hier vom öffentlichen Glauben des Grundbuches. Wer auf die Richtigkeit der unrichtigen Eintragung vertraut und mit dem Geschäfte macht, der als Eigentümer eingetragen ist, der wird geschützt.

Das Grundbuch hat, wie die Situation nach der Wende gezeigt hat, eine enorme wirtschaftliche Bedeutung. Das Wirtschafts- und Rechtsleben erfordert Klarheit über den dinglichen Rechtszustand.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



Kreditsicherheiten - Die Grundschuld
 
Die Grundschuld - Eine Einführung
 
Einführung ins Recht der Zwangssicherungshypothek - Teil 1
 
Einführung Rechte an Grundstücken
 
Einführung ins Recht der Zwangssicherungshypothek - Teil 2
 
Einführung ins Recht der Zwangssicherungshypothek - Teil 3
 
Polen: Ewiger Erbniessbrauch
 
BGH Beschluss V ZB 197/12 vom 4. Juli 2013
 
Übertragung von GmbH Anteilen mit Nießbrauchvorbehalt steuerfrei
 
SICHERUNGSRECHTE - TEIL VI: GRUNDSCHULD UND HYPOTHEK
 
Der Überbau und die Überbau - Rente; immer wieder Ärger mit dem Nachbarn
 
Einführung in die Zwangsversteigerung – 3. Teil: Versteigerungstermin und Zuschlag