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Rechtsinfos/Immobilienrecht/Vorkaufsrecht

Der Begriff des Vorkausfrechts ist vielen Vermietern und Eigentümer aber auch informierten Mietern geläufig. Aber was bedeutet es rechtlich gesehen? Kurz: Ein Vorkaufsrecht räumt dem Berechtigten die Möglichkeit ein, im Falle des Verkaufs der in Rede stehenden Sache an einen Dritten, durch eine einseitige empfangsbedürftige Gestaltungserklärung, zwischen sich und dem Verkäufer einen Kaufvertrag zu grundsätzlich gleichen Bedingungen zustande zu bringen.

Was sich tatsächlich hinter dem Vorkausfrecht verbirgt und welche Fallstricke dieses Thema in sich birgt, erfahren Sie einführend in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.