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Rechtsinfos/Immobilienrecht/Zwangshypothek

Die Zwangshypothek, besser bekannt als Zwangssicherungshypothek, ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Danach kann auf Antrag des Gläubigers dieser eine titulierte Geldforderung im Grundbuch des Schuldners eingetragen lassen.

Das verschafft dem Gläubiger wie bei der "freiwillig" eingetragene Hypothek einen dinglichen Anspruch auf Befriedigung aus dem belasteten Grundstück.

Im Unterschied zu anderen Vollstreckungsmaßnahmen ist die Zwangshypothek für den Gläubiger in erster Linie ein Sicherungsmittel: Er erhält allein durch die Eintragung der Zwangshypothek kein Geld.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.