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Rechtsinfos/Inkasso/Verjährung

Verjährung von (Zahlungs-) Forderungen: Was bedeutet der Begriff eigentlich genau? § 214 BGB lautet: ,,Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern``.

Die Verjährung vernichtet den Anspruch nicht. Der Schuldner ist nur nicht mehr verpflichtet zu zahlen. Zahlt er dennoch - macht er also die Einrede der Verjährung nicht geltend – ist die Zahlung zu Recht erfolgt und kann nicht zurückverlangt werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



Verjährung - was ist das? Teil 1: Bedeutung der Verjährung
 
Verjährung - was ist das? Teil 3: Möglichkeiten, den Eintritt der Verjährung zu verhindern
 
Titulierte Zinsen verjähren schneller als der Titel selbst
 
Verjährung - was ist das? Teil 2: Wichtige Verjährungsvorschriften für Unternehmer
 


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Das Referat Inkasso wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

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Rechtsanwalt Brennecke macht Forderungen geltend und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht ist er Spezialist bei der Durchsetzung von Forderungen gegen insolvente Schuldner.

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