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Rechtsinfos/Insolvenzrecht/Firmeninsolvenz

Eine Firmeninsolvenz ist eine Insolvenz aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung eines Unternehmens.

Eine Firmeninsolvenz einer aktiven Firma erfolgt im Regelinsolvenzverfahren. Dieses führt bei natürlichen Personen genau so zur Restschuldbefreiung wie das Verbraucherinsolvenzverfahren, das für eine natürliche Person, die früher selbständig war, und weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen hat, anzuwenden ist.

Eine Firmeninsolvenz kann Altlasten einer Firma beseitigen und die Zukunft der Firma sichern. Hierzu kann in der Firmeninsolvenz einer Kaiptalgesellschaft eine übertragende Sanierung oder bei der Firmeninsolvenz von Einzelpersonen eine Freigabe der Selbständigkeit in der Insolvenz beitragen.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 3: Insolvenzfähigkeit
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 04 - Insolvenzfähigkeit der Gesellschaften
 
Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz - wann ist welches Insolvenzverfahren anzuwenden ?
 
Rechtsinfo
 
Rechtsinfo
 
Restschuldbefreiung: Antrag, Teil 1 - Allgemeines
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 4: Insolvenzgründe
 
 
PRIVATINSOLVENZ - VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 1.2. Der Verbraucherbegriff
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 11 – Anfechtung von Darlehensrückzahlungen
 
Die Insolvenz eines GbR Gesellschafters
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 10 – Gesellschafterbesicherte Drittdarlehen
 
PRIVATINSOLVENZ - VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 1.1. - Voraussetzungen und Verfahrensart
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 08 – Neuregelung des Eigenkapitalersatzrechtes
 
 
 
 
Die Insolvenzfähigkeit
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 05 - Insolvenzantragsrecht und -pflicht
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1.4. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Umsatzsteuer (2)
 
 
Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz - welche Verfahrensart ist anzuwenden ? Der Antwortautomat
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 07 – Grundsätzliches zum Eigenkapitalersatzrecht
 
Unternehmenssanierung vor Insolvenz durch übertragende Sanierung
 
 
Der Insolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - Teil 01 - Überblick
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 5.1.: Der Insolvenzantrag
 
Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 2.2 - Insolvenzstraftaten - Jahresabschluss
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz - Teil 01 - Einführung
 
Insolvenzantragspflicht des Director einer Limited (nach GmbH Reform 2008)
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - Teil 1
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 09 – Rechtsfolge bei abgetretener Darlehensforderung
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Involvenzrecht Teil 2: Die Zuständigkeit der Gerichte
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 29 - Überblick der europäischen Länder ohne Restschuldbefreiung Teil 1
 
Limited: Insolvenzantragspflicht des Directors?
 
Die Abweisung der Insolvenz mangels Masse als Chance für den Gläubiger
 
Das neue Insolvenzrecht Teil I - Einleitung
 
Die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts
 
Wie wird eine Marke angemeldet?
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 03 - England und Wales Teil 1
 
Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit?
 
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz - Teil 14 - Die Haftung der GbR-Gesellschafter
 
Die GmbH Reform die wichtigsten Änderungen im Überblick Teil 26 § 64 GmbHG Insolvenzantragspflicht; Haftung
 
Insolvenzgeld auch für Gesellschafter-Geschäftsführer?
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 13 - Fortbestand des Eigenkapitalersatzrechtes in Altfällen
 
Restschuldbefreiung - Eine Einführung
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 12 - Gebrauchsüberlassung von Wirtschaftsgütern
 
Teil 1: Die faktische Umwandlung des Unternehmens als Steuerfalle – Der Umwandlungsvorgang
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz - Teil 15 - Die Haftung der OHG-Gesellschafter
 
Risiko Anfechtung: Teil 1 Absichtsanfechtung und Anfechtung unentgeltlicher Leistungen
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 03 - Insolvenzgründe
 
Risiko Anfechtung Teil 2 - Verträge mit nahestehenden Personen und Schenkungsanfechtung des Finanzamts
 
Insolvenzvermeidung - was man zur Vermeidung einer Insolvenz tun kann
 
Die Haftung des Geschäftsführers vor und in der Insolvenz
 
Einige Fragen zur Insolvenz einer Limited (Ltd) In Deutschland
 
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 07 - Insolvenzgründe: Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 02 - Insolvenzantragspflicht und Zuständigkeit deutscher Gerichte
 
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 01 - Grundlagen der Limited
 
Das neue Insolvenzrecht Teil II – Schriftform und Sicherungsmittel
 
Die Marke in der Insolvenz
 
Das neue Insolvenzrecht Teil IV - Kündigungsfristen bei Miet- und Pachtverhältnissen (§ 109 InsO)
 
Das neue Insolvenzrecht Teil V - Unternehmensveräußerung vor dem Berichtstermin und Zustimmungsersetzung in der Gläubigerversammlung (§ 160 InsO)
 
Neue Sicherungsrechte im Insolvenzeröffnungsverfahren
 
Neue Sicherungsrechte im Insolvenzeröffnungsverfahren - Teil II Aus- und Absonderungsrechte
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Insolvenzrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Gründer und Managing Partner der Kanzlei Brennecke & Partner. Er ist überwiegend im Bereich des Insolvenzrechts für Unternehmer und Unternehmen tätig.

Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden  Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung unter dem Blickwinkel des Unternehmens als Vermögensbestandteil des Gesellschafters. Er vertritt bei unzulässigen oder unbegründeten Insolvenzanträgen. Rechtsanwalt Brennecke verhandelt mit Insolvenzverwaltern hinsichtlich des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz zum Zwecke der Unternehmensfortführung durch Investoren oder Familienangehörige. Weiter vertritt Rechtsanwalt Brennecke bei Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus Anfechtung gegen Gesellschafter, Familienangehörige oder Dritte sowie bei (den häufig unterschätzten) Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.   

Er berät Insolvenzschuldner hinsichtlich der Erlangung der Restschuldbefreiung und der hierfür erforderlichen Obliegenheiten und vertritt im gesamten Insolvenzverfahren um sicherzustellen, dass der Schuldner die an ihn gestellten Obliegenheitsanforderungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung (die über das hinausgehen, was ein Insolvenzverwalter vom Schuldner verlangt und verlangen darf) erfüllt. Der Irrtum, dass Insolvenzschuldner alleine dann schon Restschuldbefreiung erhielten, wenn sie alle Anforderungen des Insolvenzverwalters erfüllen, ist leider immer noch weit verbreitet.

Rechtsanwalt Brennecke berät Schuldner über das Vorgehen bei der Nutzung der Alternativen des europäischen Insolvenzrechts zur Restschuldbefreiung. In wenigen speziellen Fällen bietet ausländisches Insolvenzrecht Vorteile.

Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so

  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-267
  • "Die Limited in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Restschuldbefreiung", 2006, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7 
  • "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-1
  • "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
  • "Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen", ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6 
  • "Das Recht der GmbH", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, 2014, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8

Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so

  • „Selbständigkeit in der Insolvenz“
  • „Schutzschirm und Eigenverwaltung“
  • „Die Liquidation von Kapitalgesellschaften“

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein und Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.  Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißtdas eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters 
  • Selbständigkeit in der Insolvenz – die große Chance des Neustarts


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28