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Rechtsinfos/Insolvenzrecht/Insolvenzverfahren/Antrag



PRIVATINSOLVENZ - VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 3.1. Der Insolvenzantrag durch den Gläubiger
 
Restschuldbefreiung: Antrag, Teil 1 - Allgemeines
 
Bis wann muss Antrag auf Restschuldbefreiung spätestens gestellt werden ?
 
 
Restschuldbefreiung: Antrag, Teil 2 - Außergerichtlicher Einigungsversuch
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 5.3.2.: Sonstige Verfahrensanträge des Schuldners
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 05 - Insolvenzantragsrecht und -pflicht
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 5.1.: Der Insolvenzantrag
 
 
Restschuldbefreiung: Antrag, Teil 4 - Rücknahme des Antrags
 
Zwangsvollstreckung im Insolvenzantragsverfahren
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 26 - Tschechische Republik (Tschechien) Teil 4
 
Sicherung durch Kündigung des Bauvertrages wg. Krise des Auftragnehmers
 
Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 1 - Übersicht
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 18 - Slowakische Republik (Slowakei) Teil 3
 
 
Restschuldbefreiung: Wohlverhaltensperiode, Teil 7 - Obliegenheiten - Versagung wegen Verstoß
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 08 – Insolvenzantrag des Gläubigers
 
Insolvenzantragspflicht des Director einer Limited (nach GmbH Reform 2008)
 
Auch Privatpersonen müssen rechtzeitig Insolvenzantrag stellen
 
Restschuldbefreiung: nachträglicher Widerruf
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 21 - Spanien Teil 1
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 24 - Tschechische Republik (Tschechien) Teil 2
 
Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Verstoß gegen Obliegenheiten - allgemeine Informationen
 
PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 3.2. Der Insolvenzantrag durch den Schuldner
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 05 - England und Wales Teil 3
 
Nichtangabe von Gläubigern oder Schulden in Verbraucherinsolvenzverfahren führt zu Versagung der Restschuldbefreiung
 
Der Insolvenzplan Sanierungsinstrument in der Insolvenz Teil 02 Stellung im Insolvenzverfahren
 
PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 3.3. Der Insolvenzantrag durch den Schuldner - Erklärung zur Restschuldbefreiung
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 17 - Slowakische Republik (Slowakei) Teil 2
 
Limited: Insolvenzantragspflicht des Directors?
 
Verbraucherinsolvenz - wie funktioniert das ?
 
Verbraucherinsolvenzantrag - alle Forderungen müssen angegeben werden. Es besteht insofern kein Wahlrecht !
 
Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 3 - Kredit- und Leistungserschleichung
 
Insolvenzanfechtung - Teil 5 - Zeitliche Rückwirkung der Anfechtung
 
Restschuldbefreiung - Eine Einführung
 
PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 5.1. Stundung der Verfahrenskosten
 
Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Verstoß gegen Obliegenheiten - hier: der selbständig tätige Schuldner
 
RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 5: Das Insolvenzverfahren in England
 
 
Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 5 - Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung
 
PRIVATINSOLVENZ - VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 1.2. Der Verbraucherbegriff
 
Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Verstoß gegen Obliegenheiten nach § 290 Inso
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 08 - Frankreich Teil 3
 
PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 2.3. Außergerichtliche Schuldenbereinigung : Verhandlung mit den Gläubigern
 
Restschuldbefreiung: Wohlverhaltensperiode, Teil 1 - Beginn und Dauer
 
Strafbarkeit der verspäteten Erstellung eines Jahresabschlusses nach §§ 283 ff StGB
 
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 33 - Überblick der europäischen Länder mit Restschuldbefreiung Teil 3
 
Keine Restschuldbefreiungsversagung, wenn deliktischer Anspruch im Mahnbescheid nur vorgetäuscht
 
PRIVATINSOLVENZ - VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 2 Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
 
Geschäftsführerhaftung für verzögerten Insolvenzantrag
 
Die Kündigungsschutzklage, Teil 02 - Der richtige Antrag in einer Kündigungsschutzklage
 
Einführung ins Erbrecht Teil 13: Der Erbschein – 2. Antragsverfahren und Antragsberechtigte
 
Schuldenbereinigungsplan muss vollständig sein - fehlende Gläubiger können sonst Forderung weiter geltend machen
 
Verbraucherinsolvenz: Wie erreiche ich eine Vollständigkeit des Gläubigerverzeichnisses ?
 
PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 2.4. Außergerichtliche Schuldenbereinigung : Prüfung der Gläubigerforderungen
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 02 - Insolvenztourismus Teil 2
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 07 - Insolvenzgründe: Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit
 
Anfechtung der Zahlung von Lohnsteuer und Umsatzsteuer vor Insolvenzantrag und deren Auswirkung auf Geschäftsführerhaftung
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 02 - Insolvenzantragspflicht und Zuständigkeit deutscher Gerichte
 
Die GmbH Reform die wichtigsten Änderungen im Überblick Teil 26 § 64 GmbHG Insolvenzantragspflicht; Haftung
 
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 32 - Überblick der europäischen Länder mit Restschuldbefreiung Teil 2
 
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 20 - Slowakische Republik (Slowakei) Teil 5
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 1: Überblick über das Insolvenzverfahren
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 04 - England und Wales Teil 2
 
Restschuldbefreiung: Wohlverhaltensperiode, Teil 2 - Obliegenheiten - Übersicht
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 10 - Insolvenztourismus in Elsass - Mosel
 
Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 2.1 - Insolvenzstraftaten - Delikte
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 06 - Frankreich Teil 1
 
Geschäftsführerhaftung: Angreifbare Lohnsteuerhaftungsbescheide wegen Lohnsteuer, die innerhalb von 3 Monaten vor Antrag fällig war
 
DAS INSOLVENZGELD FÜR ARBEITNEHMER - EINE EINFÜHRUNG
 
PRIVATINSOLVENZ - VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 5.4. Besonderheiten des Verbraucherinsolvenzverfahrens
 
Restschuldbefreiung trotz Studium statt Erwerbstätigkeit
 
Restschuldbefreiung: Wohlverhaltensperiode, Teil 6 - Obliegenheiten - Leistung an Treuhänder/Gläubigergleichbehandlung
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 4.2.: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
 
Die Insolvenzfähigkeit
 
Fristen im Arbeitsrecht
 
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - ordre public - keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung nach § 174 S 1 BGB - Betriebsübergang - Vollmachtsstatut
 
Das Zwangsverwaltungsverfahren - Die Einstweilige Einstellung
 
Geldstrafe trotz Insolvenz bezahlen - sonst droht Ersatzfreiheitsstrafe und Versagung der Restschuldbefreiung
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 4: Insolvenzgründe
 
Restschuldbefreiung: Selbständigkeit in Insolvenz und Wohlverhaltensperiode, Teil 1
 
Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Verstoß gegen Obliegenheiten nach § 295 Inso
 
Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz - wann ist welches Insolvenzverfahren anzuwenden ?
 
Sicherung I - Vorsicht bei Forderungsabtretungen in der Krise – keine Sicherung!
 
Sind Einkünfte aus Straftaten bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit zu berücksichtigen?
 
Die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 13 - Österreich Teil 3
 
Insolvenzgerichtsstand von Personen ohne Wohnsitz
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Involvenzrecht Teil 2: Die Zuständigkeit der Gerichte
 
Gesetzesentwurf zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
 
Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 4 - Restschuldbefreiung nicht bereits erteilt/versagt
 
PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 2.2. Geeignete Stelle zur Durchführung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
 
Vorrang der Abführung von Sozialversicherungsbeiträge gemäß § 266a StGB gegenüber der Massesicherheit gemäß § 64 II GmbHG in der Phase der Insolvenzreife
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 14 - Österreich Teil 4
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 28 - Tschechische Republik (Tschechien) Teil 6
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 1.1.3. Steuerforderungen in der Insolvenz - Die Anfechtung
 
Der Geschäftsführer einer GmbH in der Krise - Teil 1
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 06 - Haftung und Insolvenzanfechtung
 
Unternehmenssanierung vor Insolvenz durch übertragende Sanierung
 
Restschuldbefreiung: Antrag, Teil 3 - Abtretungserklärung
 
ESUG: Neues Insolvenzrecht erleichtert Unternehmenssanierung durch Schutzschirmverfahren und besseren Insolvenzplan
 
PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 2.6. Außergerichtliche Schuldenbereinigung - Prüfung des Schuldenbereinigungsplans durch die Gläubiger
 
Beitragsvorenthaltung: Geschäftsführer nur bei Zahlungsfähigkeit im Fälligkeitszeitpunkt strafbar
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 11 – Anfechtung von Darlehensrückzahlungen
 
Der Geschäftsführer in der Krise - Teil 3:
 
Das neue Insolvenzrecht Teil II – Schriftform und Sicherungsmittel
 
Der Geschäftsführer in der Krise - Teil 2:
 
Insolvenzgeld auch für Gesellschafter-Geschäftsführer?
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 05 - Insolvenzfähigkeit und Eröffnungsgründe
 
Verständigung mit dem Finanzamt - 3. Teil: Im Schuldenbereinigungsverfahren der InsO - die gesetzlichen Regelungen
 
PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ: EINE EINFÜHRUNG, Teil 4.1. Gerichtliche Schuldenbereinigung
 
BGH definiert Zahlungsunfähigkeit
 
Aktiengesellschaft (AG) - Eine Einführung
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 11 - Österreich Teil 1
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 12 - Österreich Teil 2
 
Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 7 - unrichtiges/unvollständiges Vermögensverzeichnis
 
Die Insolvenz eines GbR Gesellschafters
 
Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 2 - Insolvenzstraftaten - allgemeine Regelungen
 
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) - Eine Einführung
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 3: Insolvenzfähigkeit
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 01 - Einleitung und Insolvenztourismus Teil 1
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 15 - Österreich Teil 5
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 03 - Insolvenzgründe
 
RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 2: Checkliste vor dem Umzug
 
Rechtsinfo
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 07 - Frankreich Teil 2
 
Die Folgen der Versagung der Restschuldbefreiung während der Wohlverhaltensperiode
 
Rechtsinfo
 
Insolvenzanfechtung - Teil 1 - Einführung
 
Keine persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Limited, die in Deutschland tätig ist
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 31 - Überblick der europäischen Länder mit Restschuldbefreiung Teil 1
 
DIE BANK ALS GLÄUBIGER IM INSOLVENZVERFAHREN
 
PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 4.2. Ablauf des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens
 
RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 4: Checkliste nach der Ankunft in England
 
Die Restschuldbefreiung des Selbstständigen in der Insolvenz - Risiko und Chance
 
Aufrechnung im Insolvenzverfahren und der Wohlverhaltensphase
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 01 - Grundlagen der Limited
 
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Teil 15 - Haftungsrisiken in der Insolvenz: Verbotene Zahlungen nach Eintritt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Insolvenzrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Gründer und Managing Partner der Kanzlei Brennecke & Partner. Er ist überwiegend im Bereich des Insolvenzrechts für Unternehmer und Unternehmen tätig.

Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden  Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung unter dem Blickwinkel des Unternehmens als Vermögensbestandteil des Gesellschafters. Er vertritt bei unzulässigen oder unbegründeten Insolvenzanträgen. Rechtsanwalt Brennecke verhandelt mit Insolvenzverwaltern hinsichtlich des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz zum Zwecke der Unternehmensfortführung durch Investoren oder Familienangehörige. Weiter vertritt Rechtsanwalt Brennecke bei Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus Anfechtung gegen Gesellschafter, Familienangehörige oder Dritte sowie bei (den häufig unterschätzten) Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.   

Er berät Insolvenzschuldner hinsichtlich der Erlangung der Restschuldbefreiung und der hierfür erforderlichen Obliegenheiten und vertritt im gesamten Insolvenzverfahren um sicherzustellen, dass der Schuldner die an ihn gestellten Obliegenheitsanforderungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung (die über das hinausgehen, was ein Insolvenzverwalter vom Schuldner verlangt und verlangen darf) erfüllt. Der Irrtum, dass Insolvenzschuldner alleine dann schon Restschuldbefreiung erhielten, wenn sie alle Anforderungen des Insolvenzverwalters erfüllen, ist leider immer noch weit verbreitet.

Rechtsanwalt Brennecke berät Schuldner über das Vorgehen bei der Nutzung der Alternativen des europäischen Insolvenzrechts zur Restschuldbefreiung. In wenigen speziellen Fällen bietet ausländisches Insolvenzrecht Vorteile.

Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so

  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-267
  • "Die Limited in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Restschuldbefreiung", 2006, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7 
  • "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-1
  • "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
  • "Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen", ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6 
  • "Das Recht der GmbH", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, 2014, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8

Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so

  • „Selbständigkeit in der Insolvenz“
  • „Schutzschirm und Eigenverwaltung“
  • „Die Liquidation von Kapitalgesellschaften“

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein und Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.  Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißtdas eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters 
  • Selbständigkeit in der Insolvenz – die große Chance des Neustarts


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist Managing Partnerin der Kanzlei Brennecke & Partner. Monika Dibbelt ist seit Jahren auf Insolvenzrecht spezialisiert und arbeitete mehrere Jahre bei einer renommierten Hamburger Insolvenzverwalterkanzlei. Sie hat den theoretischen Teil des Fachanwaltskurses Insolvenzrecht erfolgreich absolviert.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät Geschäftsführer im Vorfeld und während der Abwicklung von Firmeninsolvenzen. Sie begleitet bei der Sanierung und der rechtlichen Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen in Unternehmen. Monika Dibbelt vertritt zudem Gesellschafter in allen Fragen ihrer Rechte und Pflichten bei insolvenzrechtlichen Situationen des Unternehmens.

 Ihr besonderes Interesse gilt den speziellen Problemstellungen von Insolvenzplanverfahren und der Insolvenzanfechtung.

Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auf der Beratung von natürlichen Personen: Das Beratungsspektrum von Monika Dibbelt umfasst hierbei die außergerichtliche Schuldenbereinigung bis hin zur Begleitung und Beratung im eröffneten Insolvenzverfahren, Begleitung beim Thema Selbständigkeit in der Insolvenz und Beratung im Hinblick auf die begehrte Restschuldbefreiung sowie  die Vertretung bei Verfahren zur Versagung der Restschuldbefreiung.

Rechtsanwältin Dibbelt erstellt Liquiditätspläne, Fortführungsprognosen und Insolvenzpläne.

Ein besonderes Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat folgende Beiträge zum Insolvenzrecht veröffentlich:

  • Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
  • Das neue Sanierungsrecht - Wie kommt der Steuerberater als Sanierungsberater ins Geschäft?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 56 – 60, Ausgabe 3/2013

Sie hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht mitveröffentlicht, so

  • Der Insolvenzplan für Unternehmer und Verbraucher, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
  •  Regelinsolvenz, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6 

Weitere Veröffentlichungen zum Insolvenzrecht von Monika Dibbelt sind in Vorbereitung:

  • Selbständigkeit in der Insolvenz
  • Schutzschirm und Eigenverwaltung
  • Die Liquidation von Kapitalgesellschaften
  • Außergerichtliche Sanierung insolvenzanfechtungsfest gestalten
  • Insolvenzstrafrecht und Bankrottdelikte

Rechtsanwältin Dibbelt ist Mitglied des Norddeutschen Insolvenzforums e.V.

Sie Ist Dozentin u.a. für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. 

Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  •  Insolvenzrecht und die Chance für Selbständige – Selbständigkeit in der Insolvenz
  •  Insolvenzrechtrechtliche Gefahren für die Berater von kriselnden Unternehmen
  •  Die Gesellschaft in der Krise – Erkennen, Handeln und Haftungen vorbeugen
  • Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Gesellschaftern – Verstehen und Vermeiden
  • Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
  • Insolvenzprophylaxe – wirtschaftliche Krisen erkennen und effektive Maßnahmen einer erfolgreichen Fortführung
  • Steuerrechtliche Veranlagung durch Schuldner während des Insolvenzverfahrens

 

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Monika Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0

Guido Friedrich-Weiler, Rechtsanwalt

Portrait Guido-Friedrich-Weiler

Guido Friedrich-Weiler ist

  • Lehrbeauftragter an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Hellweg-Sauerland in Soest
  • Lehrbeauftragter an der F.O.M. Fachhochschule für Ökonomie und Management in Bonn, Köln und Aachen
  • Lehrbeauftragter an der Rheinische Fachhochschule Köln
  • Dozent bei EIDEN JURISTISCHE SEMINARE
  • Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Interimmanager und Consultants
  • Lehrbeauftrager beim Bildungszentrum der Bundeswehr Mannheim
  • Dozent an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
  • Dozent bei Management Circle
  • Dozent bei Haub & Partner
  • Vortragsreferent bei IMW Bildungsinstitut der Mittelständischen Wirtschaft
  • Vortragsreferent bei W.A.F. Betriebsrätefortbildung

Guido-Friedrich-Weiler ist als Interviewpartner für Fragen zur Sanierung in der Insolvenz stand er u.a. Zeitschriften wie der
Wirtschaftswoche, dem Finance Magazin oder dem Deutschlandfunk zur Verfügung.

Darüber hinaus schult er regelmäßig Mitarbeiter/innen von Insolvenzverwaltern sowie Fachanwälte und Fachanwältinnen im Insolvenzrecht.

Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler berät Gesellschafter und Geschäftsführer und begleitet Insolvenzplanverfahren von der Konzeption des Insolvenzplans bis zur Umsetzung. Eine Ausbildung zum Bankkaufmann und ein betriebswirtschaftliches Studium ermöglichen es ihm, insbesondere Fragen zur Bilanzierung und Bewertung bei der Sanierung von Unternehmen zu durchdringen.

Von 1999 bis 2006 war Guido-Friedrich Weiler bei der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig, zuletzt als Manager und Prokurist im Bereich Transaction Advisory Services, Corporate Restructuring und verfügt über Erfahrungen als sogenannter Grauverwalter. Beim OLG Köln ist Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler als Sachverständiger für insolvenzrechtliche Fragestellungen tätig. Er ist Mitglied im Arbeitskreis für Insolvenzwesen, Köln.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler unter:
Mail: weiler@brennecke-rechtsanwaelte.de  
Telefon: 0221-165377-85

 

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Ritterbach ist seit vielen Jahren im Insolvenzrecht tätig. Als Bankrechtlerin berät und verhandelt sie mit Darlehensgebern vorwiegend im Bereich der Umschuldung und Sanierung. Sie prüft Sicherheiten und Darlehensverträge von Banken und anderen Kapitalgebern auf deren Wirksamkeit und Reichweite, erstellt Sicherheitenspiegel zur Ermittlung freier Sicherheiten und begleitet Verhandlungen mit Banken für Vergleiche, Kreditverlängerungen oder Herabsetzungen von Darlehensraten. Sie prüft Darlehenskündigungen auf ihrer Wirksamkeit, Darlehensverträge auf Übersicherung sowie Ehegattendarlehen und Ehegattenbürgschaften auf Sittenwidrigkeit. Sie begutachtet Insolvenzanfechtungstatbestände und gestaltet Sicherungsverträge und Ratenzahlungsvereinbarungen insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Anfechtungssicherheit.

Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht.

Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat zu diesen Themen veröffentlicht:

  • „Kreditvertragsrecht“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-35-9
  • „Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-45-8
  • „Bankvertragsrecht“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-32-8
  • „Kreditsicherheiten“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-27

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Insolvenzrecht und Bankrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Sicherheiten in Bankverträgen – Gestaltung und Grenzen
  • Umschuldung als Sanierungsinstrument
  • Bankstrategien für Mittelständler – welche Bank passt und wie man ihr begegnet
  • Absicherung von Familienangehörigen gegen Unternehmerrisiken
  • Leasing in der Insolvenz


Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter: 
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28