 | PRIVATINSOLVENZ - VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 3.1. Der Insolvenzantrag durch den Gläubiger |
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 | Restschuldbefreiung: Antrag, Teil 1 - Allgemeines |
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 | Bis wann muss Antrag auf Restschuldbefreiung spätestens gestellt werden ? |
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 | Restschuldbefreiung: Antrag, Teil 2 - Außergerichtlicher Einigungsversuch |
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 | Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 5.3.2.: Sonstige Verfahrensanträge des Schuldners |
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 | Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 05 - Insolvenzantragsrecht und -pflicht |
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 | Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 5.1.: Der Insolvenzantrag |
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 | Restschuldbefreiung: Antrag, Teil 4 - Rücknahme des Antrags |
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 | Zwangsvollstreckung im Insolvenzantragsverfahren |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 26 - Tschechische Republik (Tschechien) Teil 4 |
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 | Sicherung durch Kündigung des Bauvertrages wg. Krise des Auftragnehmers |
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 | Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 1 - Übersicht |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 18 - Slowakische Republik (Slowakei) Teil 3 |
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 | Restschuldbefreiung: Wohlverhaltensperiode, Teil 7 - Obliegenheiten - Versagung wegen Verstoß |
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 | Die Limited in der Insolvenz - Teil 08 – Insolvenzantrag des Gläubigers |
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 | Insolvenzantragspflicht des Director einer Limited (nach GmbH Reform 2008) |
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 | Auch Privatpersonen müssen rechtzeitig Insolvenzantrag stellen |
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 | Restschuldbefreiung: nachträglicher Widerruf |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 21 - Spanien Teil 1 |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 24 - Tschechische Republik (Tschechien) Teil 2 |
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 | Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Verstoß gegen Obliegenheiten - allgemeine Informationen |
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 | PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 3.2. Der Insolvenzantrag durch den Schuldner |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 05 - England und Wales Teil 3 |
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 | Nichtangabe von Gläubigern oder Schulden in Verbraucherinsolvenzverfahren führt zu Versagung der Restschuldbefreiung |
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 | Der Insolvenzplan Sanierungsinstrument in der Insolvenz Teil 02 Stellung im Insolvenzverfahren |
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 | PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 3.3. Der Insolvenzantrag durch den Schuldner - Erklärung zur Restschuldbefreiung |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 17 - Slowakische Republik (Slowakei) Teil 2 |
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 | Limited: Insolvenzantragspflicht des Directors? |
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 | Verbraucherinsolvenz - wie funktioniert das ? |
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 | Verbraucherinsolvenzantrag - alle Forderungen müssen angegeben werden. Es besteht insofern kein Wahlrecht ! |
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 | Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 3 - Kredit- und Leistungserschleichung |
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 | Insolvenzanfechtung - Teil 5 - Zeitliche Rückwirkung der Anfechtung |
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 | Restschuldbefreiung - Eine Einführung |
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 | PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 5.1. Stundung der Verfahrenskosten |
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 | Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Verstoß gegen Obliegenheiten - hier: der selbständig tätige Schuldner |
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 | RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 5: Das Insolvenzverfahren in England |
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 | Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 5 - Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung |
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 | PRIVATINSOLVENZ - VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 1.2. Der Verbraucherbegriff |
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 | Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Verstoß gegen Obliegenheiten nach § 290 Inso |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 08 - Frankreich Teil 3 |
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 | PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 2.3. Außergerichtliche Schuldenbereinigung : Verhandlung mit den Gläubigern |
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 | Restschuldbefreiung: Wohlverhaltensperiode, Teil 1 - Beginn und Dauer |
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 | Strafbarkeit der verspäteten Erstellung eines Jahresabschlusses nach §§ 283 ff StGB |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 33 - Überblick der europäischen Länder mit Restschuldbefreiung Teil 3 |
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 | Keine Restschuldbefreiungsversagung, wenn deliktischer Anspruch im Mahnbescheid nur vorgetäuscht |
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 | PRIVATINSOLVENZ - VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 2 Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren |
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 | Geschäftsführerhaftung für verzögerten Insolvenzantrag |
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 | Die Kündigungsschutzklage, Teil 02 - Der richtige Antrag in einer Kündigungsschutzklage |
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 | Einführung ins Erbrecht Teil 13: Der Erbschein – 2. Antragsverfahren und Antragsberechtigte |
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 | Schuldenbereinigungsplan muss vollständig sein - fehlende Gläubiger können sonst Forderung weiter geltend machen |
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 | Verbraucherinsolvenz: Wie erreiche ich eine Vollständigkeit des Gläubigerverzeichnisses ? |
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 | PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 2.4. Außergerichtliche Schuldenbereinigung : Prüfung der Gläubigerforderungen |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 02 - Insolvenztourismus Teil 2 |
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 | Die Limited in der Insolvenz - Teil 07 - Insolvenzgründe: Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit |
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 | Anfechtung der Zahlung von Lohnsteuer und Umsatzsteuer vor Insolvenzantrag und deren Auswirkung auf Geschäftsführerhaftung |
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 | Die Limited in der Insolvenz - Teil 02 - Insolvenzantragspflicht und Zuständigkeit deutscher Gerichte |
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 | Die GmbH Reform die wichtigsten Änderungen im Überblick Teil 26 § 64 GmbHG Insolvenzantragspflicht; Haftung |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 32 - Überblick der europäischen Länder mit Restschuldbefreiung Teil 2 |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 20 - Slowakische Republik (Slowakei) Teil 5 |
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 | Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 1: Überblick über das Insolvenzverfahren |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 04 - England und Wales Teil 2 |
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 | Restschuldbefreiung: Wohlverhaltensperiode, Teil 2 - Obliegenheiten - Übersicht |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 10 - Insolvenztourismus in Elsass - Mosel |
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 | Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 2.1 - Insolvenzstraftaten - Delikte |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 06 - Frankreich Teil 1 |
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 | Geschäftsführerhaftung: Angreifbare Lohnsteuerhaftungsbescheide wegen Lohnsteuer, die innerhalb von 3 Monaten vor Antrag fällig war |
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 | DAS INSOLVENZGELD FÜR ARBEITNEHMER - EINE EINFÜHRUNG |
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 | PRIVATINSOLVENZ - VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 5.4. Besonderheiten des Verbraucherinsolvenzverfahrens |
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 | Restschuldbefreiung trotz Studium statt Erwerbstätigkeit |
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 | Restschuldbefreiung: Wohlverhaltensperiode, Teil 6 - Obliegenheiten - Leistung an Treuhänder/Gläubigergleichbehandlung |
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 | Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 4.2.: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit |
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 | Die Insolvenzfähigkeit |
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 | Fristen im Arbeitsrecht |
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 | Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - ordre public - keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung nach § 174 S 1 BGB - Betriebsübergang - Vollmachtsstatut |
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 | Das Zwangsverwaltungsverfahren - Die Einstweilige Einstellung |
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 | Geldstrafe trotz Insolvenz bezahlen - sonst droht Ersatzfreiheitsstrafe und Versagung der Restschuldbefreiung |
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 | Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 4: Insolvenzgründe |
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 | Restschuldbefreiung: Selbständigkeit in Insolvenz und Wohlverhaltensperiode, Teil 1 |
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 | Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Verstoß gegen Obliegenheiten nach § 295 Inso |
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 | Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz - wann ist welches Insolvenzverfahren anzuwenden ? |
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 | Sicherung I - Vorsicht bei Forderungsabtretungen in der Krise – keine Sicherung! |
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 | Sind Einkünfte aus Straftaten bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit zu berücksichtigen? |
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 | Die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 13 - Österreich Teil 3 |
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 | Insolvenzgerichtsstand von Personen ohne Wohnsitz |
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 | Regelinsolvenz - Einführung ins Involvenzrecht Teil 2: Die Zuständigkeit der Gerichte |
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 | Gesetzesentwurf zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen |
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 | Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 4 - Restschuldbefreiung nicht bereits erteilt/versagt |
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 | PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 2.2. Geeignete Stelle zur Durchführung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung |
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 | Vorrang der Abführung von Sozialversicherungsbeiträge gemäß § 266a StGB gegenüber der Massesicherheit gemäß § 64 II GmbHG in der Phase der Insolvenzreife |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 14 - Österreich Teil 4 |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 28 - Tschechische Republik (Tschechien) Teil 6 |
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 | Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 1.1.3. Steuerforderungen in der Insolvenz - Die Anfechtung |
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 | Der Geschäftsführer einer GmbH in der Krise - Teil 1 |
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 | Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 06 - Haftung und Insolvenzanfechtung |
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 | Unternehmenssanierung vor Insolvenz durch übertragende Sanierung |
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 | Restschuldbefreiung: Antrag, Teil 3 - Abtretungserklärung |
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 | ESUG: Neues Insolvenzrecht erleichtert Unternehmenssanierung durch Schutzschirmverfahren und besseren Insolvenzplan |
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 | PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 2.6. Außergerichtliche Schuldenbereinigung - Prüfung des Schuldenbereinigungsplans durch die Gläubiger |
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 | Beitragsvorenthaltung: Geschäftsführer nur bei Zahlungsfähigkeit im Fälligkeitszeitpunkt strafbar |
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 | Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 11 – Anfechtung von Darlehensrückzahlungen |
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 | Der Geschäftsführer in der Krise - Teil 3: |
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 | Das neue Insolvenzrecht Teil II – Schriftform und Sicherungsmittel |
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 | Der Geschäftsführer in der Krise - Teil 2: |
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 | Insolvenzgeld auch für Gesellschafter-Geschäftsführer? |
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 | Die Limited in der Insolvenz - Teil 05 - Insolvenzfähigkeit und Eröffnungsgründe |
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 | Verständigung mit dem Finanzamt - 3. Teil: Im Schuldenbereinigungsverfahren der InsO - die gesetzlichen Regelungen |
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 | PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ: EINE EINFÜHRUNG, Teil 4.1. Gerichtliche Schuldenbereinigung |
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 | BGH definiert Zahlungsunfähigkeit |
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 | Aktiengesellschaft (AG) - Eine Einführung |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 11 - Österreich Teil 1 |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 12 - Österreich Teil 2 |
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 | Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 7 - unrichtiges/unvollständiges Vermögensverzeichnis |
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 | Die Insolvenz eines GbR Gesellschafters |
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 | Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 2 - Insolvenzstraftaten - allgemeine Regelungen |
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 | GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) - Eine Einführung |
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 | Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 3: Insolvenzfähigkeit |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 01 - Einleitung und Insolvenztourismus Teil 1 |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 15 - Österreich Teil 5 |
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 | Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 03 - Insolvenzgründe |
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 | RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 2: Checkliste vor dem Umzug |
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 | Rechtsinfo |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 07 - Frankreich Teil 2 |
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 | Die Folgen der Versagung der Restschuldbefreiung während der Wohlverhaltensperiode |
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 | Rechtsinfo |
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 | Insolvenzanfechtung - Teil 1 - Einführung |
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 | Keine persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Limited, die in Deutschland tätig ist |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 31 - Überblick der europäischen Länder mit Restschuldbefreiung Teil 1 |
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 | DIE BANK ALS GLÄUBIGER IM INSOLVENZVERFAHREN |
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 | PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 4.2. Ablauf des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens |
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 | RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 4: Checkliste nach der Ankunft in England |
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 | Die Restschuldbefreiung des Selbstständigen in der Insolvenz - Risiko und Chance |
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 | Aufrechnung im Insolvenzverfahren und der Wohlverhaltensphase |
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 | Die Limited in der Insolvenz - Teil 01 - Grundlagen der Limited |
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 | Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Teil 15 - Haftungsrisiken in der Insolvenz: Verbotene Zahlungen nach Eintritt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung |
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Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Das Referat Insolvenzrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Gründer und Managing Partner der Kanzlei Brennecke & Partner. Er ist überwiegend im Bereich des Insolvenzrechts für Unternehmer und Unternehmen tätig.
Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung unter dem Blickwinkel des Unternehmens als Vermögensbestandteil des Gesellschafters. Er vertritt bei unzulässigen oder unbegründeten Insolvenzanträgen. Rechtsanwalt Brennecke verhandelt mit Insolvenzverwaltern hinsichtlich des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz zum Zwecke der Unternehmensfortführung durch Investoren oder Familienangehörige. Weiter vertritt Rechtsanwalt Brennecke bei Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus Anfechtung gegen Gesellschafter, Familienangehörige oder Dritte sowie bei (den häufig unterschätzten) Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.
Er berät Insolvenzschuldner hinsichtlich der Erlangung der Restschuldbefreiung und der hierfür erforderlichen Obliegenheiten und vertritt im gesamten Insolvenzverfahren um sicherzustellen, dass der Schuldner die an ihn gestellten Obliegenheitsanforderungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung (die über das hinausgehen, was ein Insolvenzverwalter vom Schuldner verlangt und verlangen darf) erfüllt. Der Irrtum, dass Insolvenzschuldner alleine dann schon Restschuldbefreiung erhielten, wenn sie alle Anforderungen des Insolvenzverwalters erfüllen, ist leider immer noch weit verbreitet.
Rechtsanwalt Brennecke berät Schuldner über das Vorgehen bei der Nutzung der Alternativen des europäischen Insolvenzrechts zur Restschuldbefreiung. In wenigen speziellen Fällen bietet ausländisches Insolvenzrecht Vorteile.
Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-267
- "Die Limited in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-34-2
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
- "Die Restschuldbefreiung", 2006, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7
- "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-1
- "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
- "Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen", ISBN 978-3-939384-06-9
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Das Recht der GmbH", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, 2014, ISBN 978-3-939384-18-2
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so
- „Selbständigkeit in der Insolvenz“
- „Schutzschirm und Eigenverwaltung“
- „Die Liquidation von Kapitalgesellschaften“
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein und Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißtdas eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
- Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
- Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
- Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
- Selbständigkeit in der Insolvenz – die große Chance des Neustarts
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28