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Rechtsinfos/Insolvenzrecht/Insolvenzverfahren/Eröffnung

Eröffnung

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat weitreichende Folgen für beteiligte Schuldner, Vermieter, Arbeitnehmer, Lieferanten oder Geschäftsführer. So endet etwa die Verfügungsbefugnis des Schuldners oder Geschäftführers, die Zwangsvollstreckung in die Insolvenzmasse wird unmöglich, Sicherungsrechte aus der Zeit vor Verfahrenseröffnung werden unwirksam, Dauerschuldverhältnisse werden vorzeitig kündbar.

Wir informieren Sie, welche Folgen der Verfahrenseröffnung Sie im einzelnen betreffen können und welche Abwehrmöglichkeiten es gibt.

Rechtsinfos unserer Partner zur Einführung sowie Rechtsprechung finden Sie in den folgenden Beiträgen. Wir beraten Sie gerne.



Die Limited in der Insolvenz - Teil 05 - Insolvenzfähigkeit und Eröffnungsgründe
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 3: Das Besteuerungsverfahren 1.1. Die Auswirkungen der Insolvenz auf das Steuerverfahren
 
Neue Sicherungsrechte im Insolvenzeröffnungsverfahren
 
Neue Sicherungsrechte im Insolvenzeröffnungsverfahren - Teil II Aus- und Absonderungsrechte
 
Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 6 - Auskunft und Mitwirkung
 
Unterhaltsrückstände und Verbraucherinsolvenz
 
Abfindungsforderungen sind keine Masseforderungen
 
PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 5.1. Stundung der Verfahrenskosten
 
2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten 2.1.1. Die steuerrechtliche Stellung des Schuldners - Teil 1
 
Die Auswirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf die Stellung des Geschäftsführers der GmbH
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 3: Das Besteuerungsverfahren - 3.3. Die Erstattung von Steueransprüchen
 
Schadensbegrenzung in der Insolvenz durch Aufrechnung
 
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - ordre public - keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung nach § 174 S 1 BGB - Betriebsübergang - Vollmachtsstatut
 
PRIVATINSOLVENZ - VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 3.1. Der Insolvenzantrag durch den Gläubiger
 
 
Anfechtung der Zahlung von Lohnsteuer und Umsatzsteuer vor Insolvenzantrag und deren Auswirkung auf Geschäftsführerhaftung
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz - Teil 01 - Einführung
 
 
DAS ARBEITSVERHÄLTNIS IN DER INSOLVENZ
 
Das neue Insolvenzrecht Teil V - Unternehmensveräußerung vor dem Berichtstermin und Zustimmungsersetzung in der Gläubigerversammlung (§ 160 InsO)
 
BGH Beschluss IX ZB 234/07 vom 6. Mai 2010
 
Die Insolvenz eines GbR Gesellschafters
 
Das neue Insolvenzrecht Teil II – Schriftform und Sicherungsmittel
 
Das neue Insolvenzrecht Teil IV - Kündigungsfristen bei Miet- und Pachtverhältnissen (§ 109 InsO)
 
Zur Frage der Glaubhaftmachung einer Forderung bei Sozialversicherungsträgern im Falle eines Gläubigerinsolvenzantrags
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Einkommensteuer (2)
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten - Der Schuldner (2)
 
Verbraucherinsolvenz - wie funktioniert das ?
 
Das neue Insolvenzrecht Teil VI - Klage gegen den Widerspruch des Schuldners zur Forderungsanmeldung (§ 184 InsO)
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 1.1. Steuerforderungen in der Insolvenz - Insolvenz- und Masseforderungen
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 4: Insolvenzgründe
 
Das neue Insolvenzrecht Teil III - Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit des Schuldners
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 09 - Die Haftung für Altverbindlichkeiten bei der außergerichtlichen übertragenden Sanierung
 
Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 3 - Kredit- und Leistungserschleichung
 
PRIVATINSOLVENZ - VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 5.2. Folgen der Eröffnung und Forderungsanmeldung
 
DIE BANK ALS GLÄUBIGER IM INSOLVENZVERFAHREN
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 1.1. Steuerforderungen in der Insolvenz - Die Aufrechnung
 
Urlaubsabgeltungsanspruch als Masseverbindlichkeit
 
Abtretung und Pfändung von Leistungen aus der Lebensversicherungen in der Insolvenz
 
Abrechnung der Schuldnerleistung nach Vertrag in Insolvenz
 
Restschuldbefreiung: Antrag, Teil 4 - Rücknahme des Antrags
 
PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 5.5. Zwangsvollstreckung vor Verfahrenseröffnung wird unwirksam
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1.4. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Umsatzsteuer (2)
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 18 - Slowakische Republik (Slowakei) Teil 3
 
Zwangsvollstreckung im Insolvenzantragsverfahren
 
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten - Der endgültige Insolvenzverwalter
 
Restschuldbefreiung: Wirkungen
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 05 - England und Wales Teil 3
 
Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Verstoß gegen Obliegenheiten nach § 290 Inso
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 29 - Überblick der europäischen Länder ohne Restschuldbefreiung Teil 1
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 19 - Slowakische Republik (Slowakei) Teil 4
 
Der Insolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - Teil 8 - Aufbau eines Insolvenzplanes/Darstellender Teil
 
Abtretung und Pfändung von Leistungen aus der Lebensversicherungen in der Insolvenz
 
PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 5.6. Verbot der Zwangsvollstreckung im eröffneten Insolvenzverfahren
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 5.3.2.: Sonstige Verfahrensanträge des Schuldners
 
Internationales Insolvenzrecht: Insolvenz ausländischer Gesellschaften in Deutschland
 
RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 6: Verfahrensdauer und Anerkennung in Deutschland
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1.4. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Umsatzsteuer (1)
 
DER GLÄUBIGER IN DER SCHULDNERINSOLVENZ - TEIL II: DRITTSICHERHEITEN - BÜRGSCHAFT
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 03 - Hauptinsolvenzverfahren und Sekundärinsolvenzverfahren
 
Erstattungspflicht des Geschäftsführers bei Zahlung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nach Insolvenzreife einer GmbH
 
Fristen im Arbeitsrecht
 
Das neue Insolvenzrecht Teil I - Einleitung
 
Lösungsklauseln für Lizenzrechte in der Insolvenz 1
 
Restschuldbefreiung: Antrag, Teil 3 - Abtretungserklärung
 
Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 5 - Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung
 
Der Insolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - Teil 6 - Insolvenzplan als Übertragungsplan
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 03 - Insolvenzgründe
 
PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 2.6. Außergerichtliche Schuldenbereinigung - Prüfung des Schuldenbereinigungsplans durch die Gläubiger
 
Der Insolvenzplan Sanierungsinstrument in der Insolvenz Teil 02 Stellung im Insolvenzverfahren
 
Markenrechtsinhaber in der Insolvenz
 
PRIVATINSOLVENZ - VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 1.1. - Voraussetzungen und Verfahrensart
 
Restschuldbefreiung - Eine Einführung
 
Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 1 - Übersicht
 
 
Zugriff auf Versicherungsleistung des Schuldners
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten - Der Schuldner (3)
 
Verständigung mit dem Finanzamt - 3. Teil: Im Schuldenbereinigungsverfahren der InsO - die gesetzlichen Regelungen
 
Gläubigerbegünstigung in der Krise
 
e Aspekte in der Insolvenz: 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten - Der vorl. Insolvenzverwalter/Treuhänder/Sachwalter
 
Selbständige und Privatinsolvenz - Abzuführendes Einkommen und Restschuldbefreiung
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Insolvenzrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Gründer und Managing Partner der Kanzlei Brennecke & Partner. Er ist überwiegend im Bereich des Insolvenzrechts für Unternehmer und Unternehmen tätig.

Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden  Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung unter dem Blickwinkel des Unternehmens als Vermögensbestandteil des Gesellschafters. Er vertritt bei unzulässigen oder unbegründeten Insolvenzanträgen. Rechtsanwalt Brennecke verhandelt mit Insolvenzverwaltern hinsichtlich des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz zum Zwecke der Unternehmensfortführung durch Investoren oder Familienangehörige. Weiter vertritt Rechtsanwalt Brennecke bei Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus Anfechtung gegen Gesellschafter, Familienangehörige oder Dritte sowie bei (den häufig unterschätzten) Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.   

Er berät Insolvenzschuldner hinsichtlich der Erlangung der Restschuldbefreiung und der hierfür erforderlichen Obliegenheiten und vertritt im gesamten Insolvenzverfahren um sicherzustellen, dass der Schuldner die an ihn gestellten Obliegenheitsanforderungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung (die über das hinausgehen, was ein Insolvenzverwalter vom Schuldner verlangt und verlangen darf) erfüllt. Der Irrtum, dass Insolvenzschuldner alleine dann schon Restschuldbefreiung erhielten, wenn sie alle Anforderungen des Insolvenzverwalters erfüllen, ist leider immer noch weit verbreitet.

Rechtsanwalt Brennecke berät Schuldner über das Vorgehen bei der Nutzung der Alternativen des europäischen Insolvenzrechts zur Restschuldbefreiung. In wenigen speziellen Fällen bietet ausländisches Insolvenzrecht Vorteile.

Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so

  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-267
  • "Die Limited in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Restschuldbefreiung", 2006, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7 
  • "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-1
  • "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
  • "Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen", ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6 
  • "Das Recht der GmbH", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, 2014, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8

Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so

  • „Selbständigkeit in der Insolvenz“
  • „Schutzschirm und Eigenverwaltung“
  • „Die Liquidation von Kapitalgesellschaften“

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein und Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.  Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißtdas eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters 
  • Selbständigkeit in der Insolvenz – die große Chance des Neustarts


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28