Rechtsinfos/Insolvenzrecht/Insolvenzverfahren/Eröffnung
Eröffnung
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat weitreichende Folgen für beteiligte Schuldner, Vermieter, Arbeitnehmer, Lieferanten oder Geschäftsführer. So endet etwa die Verfügungsbefugnis des Schuldners oder Geschäftführers, die Zwangsvollstreckung in die Insolvenzmasse wird unmöglich, Sicherungsrechte aus der Zeit vor Verfahrenseröffnung werden unwirksam, Dauerschuldverhältnisse werden vorzeitig kündbar.
Wir informieren Sie, welche Folgen der Verfahrenseröffnung Sie im einzelnen betreffen können und welche Abwehrmöglichkeiten es gibt.
Rechtsinfos unserer Partner zur Einführung sowie Rechtsprechung finden Sie in den folgenden Beiträgen. Wir beraten Sie gerne.
 | Die Limited in der Insolvenz - Teil 05 - Insolvenzfähigkeit und Eröffnungsgründe |
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 | Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 3: Das Besteuerungsverfahren 1.1. Die Auswirkungen der Insolvenz auf das Steuerverfahren |
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 | Neue Sicherungsrechte im Insolvenzeröffnungsverfahren |
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 | Neue Sicherungsrechte im Insolvenzeröffnungsverfahren - Teil II Aus- und Absonderungsrechte |
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 | Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 6 - Auskunft und Mitwirkung |
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 | Unterhaltsrückstände und Verbraucherinsolvenz |
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 | Abfindungsforderungen sind keine Masseforderungen |
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 | PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 5.1. Stundung der Verfahrenskosten |
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 | 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten 2.1.1. Die steuerrechtliche Stellung des Schuldners - Teil 1 |
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 | Die Auswirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf die Stellung des Geschäftsführers der GmbH |
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 | Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 3: Das Besteuerungsverfahren - 3.3. Die Erstattung von Steueransprüchen |
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 | Schadensbegrenzung in der Insolvenz durch Aufrechnung |
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 | Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - ordre public - keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung nach § 174 S 1 BGB - Betriebsübergang - Vollmachtsstatut |
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 | PRIVATINSOLVENZ - VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 3.1. Der Insolvenzantrag durch den Gläubiger |
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 | Anfechtung der Zahlung von Lohnsteuer und Umsatzsteuer vor Insolvenzantrag und deren Auswirkung auf Geschäftsführerhaftung |
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 | Gesellschaftsrecht in der Insolvenz - Teil 01 - Einführung |
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 | DAS ARBEITSVERHÄLTNIS IN DER INSOLVENZ |
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 | Das neue Insolvenzrecht Teil V - Unternehmensveräußerung vor dem Berichtstermin und Zustimmungsersetzung in der Gläubigerversammlung (§ 160 InsO) |
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 | BGH Beschluss IX ZB 234/07 vom 6. Mai 2010 |
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 | Die Insolvenz eines GbR Gesellschafters |
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 | Das neue Insolvenzrecht Teil II – Schriftform und Sicherungsmittel |
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 | Das neue Insolvenzrecht Teil IV - Kündigungsfristen bei Miet- und Pachtverhältnissen (§ 109 InsO) |
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 | Zur Frage der Glaubhaftmachung einer Forderung bei Sozialversicherungsträgern im Falle eines Gläubigerinsolvenzantrags |
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 | Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Einkommensteuer (2) |
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 | Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten - Der Schuldner (2) |
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 | Verbraucherinsolvenz - wie funktioniert das ? |
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 | Das neue Insolvenzrecht Teil VI - Klage gegen den Widerspruch des Schuldners zur Forderungsanmeldung (§ 184 InsO) |
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 | Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 1.1. Steuerforderungen in der Insolvenz - Insolvenz- und Masseforderungen |
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 | Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 4: Insolvenzgründe |
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 | Das neue Insolvenzrecht Teil III - Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit des Schuldners |
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 | Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 09 - Die Haftung für Altverbindlichkeiten bei der außergerichtlichen übertragenden Sanierung |
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 | Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 3 - Kredit- und Leistungserschleichung |
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 | PRIVATINSOLVENZ - VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 5.2. Folgen der Eröffnung und Forderungsanmeldung |
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 | DIE BANK ALS GLÄUBIGER IM INSOLVENZVERFAHREN |
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 | Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 1.1. Steuerforderungen in der Insolvenz - Die Aufrechnung |
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 | Urlaubsabgeltungsanspruch als Masseverbindlichkeit |
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 | Abtretung und Pfändung von Leistungen aus der Lebensversicherungen in der Insolvenz |
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 | Abrechnung der Schuldnerleistung nach Vertrag in Insolvenz |
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 | Restschuldbefreiung: Antrag, Teil 4 - Rücknahme des Antrags |
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 | PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 5.5. Zwangsvollstreckung vor Verfahrenseröffnung wird unwirksam |
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 | Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1.4. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Umsatzsteuer (2) |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 18 - Slowakische Republik (Slowakei) Teil 3 |
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 | Zwangsvollstreckung im Insolvenzantragsverfahren |
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 | Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten - Der endgültige Insolvenzverwalter |
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 | Restschuldbefreiung: Wirkungen |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 05 - England und Wales Teil 3 |
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 | Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Verstoß gegen Obliegenheiten nach § 290 Inso |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 29 - Überblick der europäischen Länder ohne Restschuldbefreiung Teil 1 |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 19 - Slowakische Republik (Slowakei) Teil 4 |
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 | Der Insolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - Teil 8 - Aufbau eines Insolvenzplanes/Darstellender Teil |
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 | Abtretung und Pfändung von Leistungen aus der Lebensversicherungen in der Insolvenz |
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 | PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 5.6. Verbot der Zwangsvollstreckung im eröffneten Insolvenzverfahren |
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 | Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 5.3.2.: Sonstige Verfahrensanträge des Schuldners |
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 | Internationales Insolvenzrecht: Insolvenz ausländischer Gesellschaften in Deutschland |
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 | RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 6: Verfahrensdauer und Anerkennung in Deutschland |
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 | Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1.4. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Umsatzsteuer (1) |
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 | DER GLÄUBIGER IN DER SCHULDNERINSOLVENZ - TEIL II: DRITTSICHERHEITEN - BÜRGSCHAFT |
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 | Die Limited in der Insolvenz - Teil 03 - Hauptinsolvenzverfahren und Sekundärinsolvenzverfahren |
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 | Erstattungspflicht des Geschäftsführers bei Zahlung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nach Insolvenzreife einer GmbH |
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 | Fristen im Arbeitsrecht |
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 | Das neue Insolvenzrecht Teil I - Einleitung |
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 | Lösungsklauseln für Lizenzrechte in der Insolvenz 1 |
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 | Restschuldbefreiung: Antrag, Teil 3 - Abtretungserklärung |
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 | Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 5 - Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung |
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 | Der Insolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - Teil 6 - Insolvenzplan als Übertragungsplan |
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 | Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 03 - Insolvenzgründe |
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 | PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 2.6. Außergerichtliche Schuldenbereinigung - Prüfung des Schuldenbereinigungsplans durch die Gläubiger |
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 | Der Insolvenzplan Sanierungsinstrument in der Insolvenz Teil 02 Stellung im Insolvenzverfahren |
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 | Markenrechtsinhaber in der Insolvenz |
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 | PRIVATINSOLVENZ - VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 1.1. - Voraussetzungen und Verfahrensart |
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 | Restschuldbefreiung - Eine Einführung |
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 | Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 1 - Übersicht |
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 | Zugriff auf Versicherungsleistung des Schuldners |
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 | Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten - Der Schuldner (3) |
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 | Verständigung mit dem Finanzamt - 3. Teil: Im Schuldenbereinigungsverfahren der InsO - die gesetzlichen Regelungen |
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 | Gläubigerbegünstigung in der Krise |
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 | e Aspekte in der Insolvenz: 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten - Der vorl. Insolvenzverwalter/Treuhänder/Sachwalter |
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 | Selbständige und Privatinsolvenz - Abzuführendes Einkommen und Restschuldbefreiung |
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Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Das Referat Insolvenzrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Gründer und Managing Partner der Kanzlei Brennecke & Partner. Er ist überwiegend im Bereich des Insolvenzrechts für Unternehmer und Unternehmen tätig.
Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung unter dem Blickwinkel des Unternehmens als Vermögensbestandteil des Gesellschafters. Er vertritt bei unzulässigen oder unbegründeten Insolvenzanträgen. Rechtsanwalt Brennecke verhandelt mit Insolvenzverwaltern hinsichtlich des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz zum Zwecke der Unternehmensfortführung durch Investoren oder Familienangehörige. Weiter vertritt Rechtsanwalt Brennecke bei Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus Anfechtung gegen Gesellschafter, Familienangehörige oder Dritte sowie bei (den häufig unterschätzten) Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.
Er berät Insolvenzschuldner hinsichtlich der Erlangung der Restschuldbefreiung und der hierfür erforderlichen Obliegenheiten und vertritt im gesamten Insolvenzverfahren um sicherzustellen, dass der Schuldner die an ihn gestellten Obliegenheitsanforderungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung (die über das hinausgehen, was ein Insolvenzverwalter vom Schuldner verlangt und verlangen darf) erfüllt. Der Irrtum, dass Insolvenzschuldner alleine dann schon Restschuldbefreiung erhielten, wenn sie alle Anforderungen des Insolvenzverwalters erfüllen, ist leider immer noch weit verbreitet.
Rechtsanwalt Brennecke berät Schuldner über das Vorgehen bei der Nutzung der Alternativen des europäischen Insolvenzrechts zur Restschuldbefreiung. In wenigen speziellen Fällen bietet ausländisches Insolvenzrecht Vorteile.
Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-267
- "Die Limited in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-34-2
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
- "Die Restschuldbefreiung", 2006, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7
- "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-1
- "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
- "Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen", ISBN 978-3-939384-06-9
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Das Recht der GmbH", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, 2014, ISBN 978-3-939384-18-2
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so
- „Selbständigkeit in der Insolvenz“
- „Schutzschirm und Eigenverwaltung“
- „Die Liquidation von Kapitalgesellschaften“
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein und Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißtdas eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
- Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
- Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
- Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
- Selbständigkeit in der Insolvenz – die große Chance des Neustarts
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28