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Rechtsinfos/Insolvenzrecht/Insolvenzverfahren/Masse

Masse

Zur Insolvenzmasse gehört all das Vermögen, das zur Zeit der Verfahrenseröffnung im Eigentum des Schuldners steht, sowie das im Verfahren erlangte Vermögen - der sogenannte Neuerwerb.

Masseverbindlichkeiten sind Zahlungspflichten, die aus der Tätigkeit des Insolvenzverwalters im eröffneten Insolvenzverfahren resultieren, sowie die Kosten des Insolvenzverfahrens selbst (Gerichtskosten und Vergütung des Insolvenzverwalters). Masseverbindlichkeiten muß der Insolvenzverwalter auch ohne förmliche Anmeldung von sich aus berücksichtigen und bei Fälligkeit bedienen. Genügt die Masse hierzu nicht, kann der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit erklären – auch Massearmut genannt oder das Verfahren mangels Masse einstellen.

Rechtsinfos unserer Partner zur Einführung sowie Rechtsprechung finden Sie in den folgenden Beiträgen. Wir beraten Sie gerne.



Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit?
 
Abfindungsforderungen sind keine Masseforderungen
 
Urlaubsabgeltungsanspruch als Masseverbindlichkeit
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 20 - Betriebsübergang in der Insolvenz
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 1.1. Steuerforderungen in der Insolvenz - Insolvenz- und Masseforderungen
 
Insolvenzverwalter zahlt die Miete!
 
Die Auswirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf die Stellung des Geschäftsführers der GmbH
 
 
Das neue Insolvenzrecht Teil III - Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit des Schuldners
 
Das neue Insolvenzrecht Teil IV - Kündigungsfristen bei Miet- und Pachtverhältnissen (§ 109 InsO)
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 13 - Österreich Teil 3
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1.3. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Gewerbesteuer
 
Leasing in der Insolvenz
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 12 - Österreich Teil 2
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten - Der endgültige Insolvenzverwalter
 
Der Insolvenzplan Sanierungsinstrument in der Insolvenz Teil 10 Aufbau eines Insolvenzplans/Gestaltender Teil/Gruppenbildung
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1.1. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Einkommensteuer (1)
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz, Teil 2: 2.2.2.Weitere steuerliche Aspekte - Grunderwerbssteuer / Grundsteuer
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Einkommensteuer (2)
 
2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten 2.1.1. Die steuerrechtliche Stellung des Schuldners - Teil 1
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 3: Das Besteuerungsverfahren - 3.3. Die Erstattung von Steueransprüchen
 
Die Abweisung der Insolvenz mangels Masse als Chance für den Gläubiger
 
Fällt ein der Testamentsvollstreckung unterliegender Nachlass in die Insolvenzmasse ?
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.2.1. Weitere steuerliche Aspekte - Die Kraftfahrzeugsteuer
 
Markenrechtsinhaber in der Insolvenz
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 19 - Slowakische Republik (Slowakei) Teil 4
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - Teil 1
 
Nachlassinsolvenz
 
Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge im Insolvenzfall
 
Das neue Insolvenzrecht Teil I - Einleitung
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1.4. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Umsatzsteuer (1)
 
Fristen im Arbeitsrecht
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 26 - Stolperfallen beim Haftungsausschluss nach § 25 HGB
 
Fallen Steuererstattungsansprüche in die Insolvenzmasse ?
 
Abtretung und Pfändung von Leistungen aus der Lebensversicherungen in der Insolvenz
 
Nachunternehmers muss Mängel nicht gegenüber dem insolventen Generalunternehmer vergüten
 
Gläubigerbegünstigung in der Krise
 
Das neue Insolvenzrecht Teil V - Unternehmensveräußerung vor dem Berichtstermin und Zustimmungsersetzung in der Gläubigerversammlung (§ 160 InsO)
 
Keine persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Limited, die in Deutschland tätig ist
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten - Der Schuldner (2)
 
Sicherung durch Kündigung des Bauvertrages wg. Krise des Auftragnehmers
 
Geschäftsführerhaftung für verzögerten Insolvenzantrag
 
Das Recht der AG Teil 6 Die Auflösung der AG
 
Die Restschuldbefreiung des Selbstständigen in der Insolvenz - Risiko und Chance
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz - Teil 01 - Einführung
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Insolvenzrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Gründer und Managing Partner der Kanzlei Brennecke & Partner. Er ist überwiegend im Bereich des Insolvenzrechts für Unternehmer und Unternehmen tätig.

Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden  Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung unter dem Blickwinkel des Unternehmens als Vermögensbestandteil des Gesellschafters. Er vertritt bei unzulässigen oder unbegründeten Insolvenzanträgen. Rechtsanwalt Brennecke verhandelt mit Insolvenzverwaltern hinsichtlich des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz zum Zwecke der Unternehmensfortführung durch Investoren oder Familienangehörige. Weiter vertritt Rechtsanwalt Brennecke bei Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus Anfechtung gegen Gesellschafter, Familienangehörige oder Dritte sowie bei (den häufig unterschätzten) Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.   

Er berät Insolvenzschuldner hinsichtlich der Erlangung der Restschuldbefreiung und der hierfür erforderlichen Obliegenheiten und vertritt im gesamten Insolvenzverfahren um sicherzustellen, dass der Schuldner die an ihn gestellten Obliegenheitsanforderungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung (die über das hinausgehen, was ein Insolvenzverwalter vom Schuldner verlangt und verlangen darf) erfüllt. Der Irrtum, dass Insolvenzschuldner alleine dann schon Restschuldbefreiung erhielten, wenn sie alle Anforderungen des Insolvenzverwalters erfüllen, ist leider immer noch weit verbreitet.

Rechtsanwalt Brennecke berät Schuldner über das Vorgehen bei der Nutzung der Alternativen des europäischen Insolvenzrechts zur Restschuldbefreiung. In wenigen speziellen Fällen bietet ausländisches Insolvenzrecht Vorteile.

Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so

  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-267
  • "Die Limited in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Restschuldbefreiung", 2006, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7 
  • "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-1
  • "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
  • "Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen", ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6 
  • "Das Recht der GmbH", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, 2014, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8

Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so

  • „Selbständigkeit in der Insolvenz“
  • „Schutzschirm und Eigenverwaltung“
  • „Die Liquidation von Kapitalgesellschaften“

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein und Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.  Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißtdas eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters 
  • Selbständigkeit in der Insolvenz – die große Chance des Neustarts


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28