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Rechtsinfos/Insolvenzrecht/International/Autorenbeitraege



Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 31 - Überblick der europäischen Länder mit Restschuldbefreiung Teil 1
 
Rechtsinfo
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 02 - Insolvenztourismus Teil 2
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 33 - Überblick der europäischen Länder mit Restschuldbefreiung Teil 3
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 32 - Überblick der europäischen Länder mit Restschuldbefreiung Teil 2
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 29 - Überblick der europäischen Länder ohne Restschuldbefreiung Teil 1
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 03 - England und Wales Teil 1
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 01 - Einleitung und Insolvenztourismus Teil 1
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 34 - Überblick der europäischen Länder mit Restschuldbefreiung Teil 4
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 30 - Überblick der europäischen Länder ohne Restschuldbefreiung Teil 2
 
RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 2: Checkliste vor dem Umzug
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 23 - Tschechische Republik (Tschechien) Teil 1
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 06 - Frankreich Teil 1
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 04 - England und Wales Teil 2
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 10 - Insolvenztourismus in Elsass - Mosel
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 22 - Spanien Teil 2
 
Internationales Insolvenzrecht: Insolvenz ausländischer Gesellschaften in Deutschland
 
RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - Teil 1
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 07 - Frankreich Teil 2
 
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - ordre public - keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung nach § 174 S 1 BGB - Betriebsübergang - Vollmachtsstatut
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 21 - Spanien Teil 1
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 24 - Tschechische Republik (Tschechien) Teil 2
 
RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 6: Verfahrensdauer und Anerkennung in Deutschland
 
Keine persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Limited, die in Deutschland tätig ist
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 26 - Tschechische Republik (Tschechien) Teil 4
 
Rechtsinfo
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 27 - Tschechische Republik (Tschechien) Teil 5
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 05 - England und Wales Teil 3
 
Gesellschaftsrecht in Europa - England - Teil 1.4 - die Company limited by shares, (Ltd.): Organe einer Ltd.
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 28 - Tschechische Republik (Tschechien) Teil 6
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 25 - Tschechische Republik (Tschechien) Teil 3
 
ESUG: Neues Insolvenzrecht erleichtert Unternehmenssanierung durch Schutzschirmverfahren und besseren Insolvenzplan
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 16 - Slowakische Republik (Slowakei) Teil 1
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 11 - Österreich Teil 1
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 14 - Österreich Teil 4
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 09 - Frankreich Teil 4
 
RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 5: Das Insolvenzverfahren in England
 
Einige Fragen zur Insolvenz einer Limited (Ltd) In Deutschland
 
Restschuldbefreiung - Eine Einführung
 
RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 3 - Wohnen in England / GB
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 08 - Frankreich Teil 3
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 12 - Österreich Teil 2
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 17 - Slowakische Republik (Slowakei) Teil 2
 
RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 4: Checkliste nach der Ankunft in England
 
Gesellschaftsrecht in Europa - England - Teil 1.5 - die Company limited by shares, (Ltd.): Haftungsregelungen bei einer Ltd.
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 02 - Insolvenzantragspflicht und Zuständigkeit deutscher Gerichte
 
Pfichten beim Verkauf von Wertpapieren Teil 1
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 01 - Grundlagen der Limited
 
Lehman-Zertifikate tatsächlich und rechtlich keine sichere Geldanlage
 
Lizenzverträge in der Insolvenz - Die neue Insolvenzfestigkeit von Lizenzen
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Insolvenzrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Gründer und Managing Partner der Kanzlei Brennecke & Partner. Er ist überwiegend im Bereich des Insolvenzrechts für Unternehmer und Unternehmen tätig.

Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden  Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung unter dem Blickwinkel des Unternehmens als Vermögensbestandteil des Gesellschafters. Er vertritt bei unzulässigen oder unbegründeten Insolvenzanträgen. Rechtsanwalt Brennecke verhandelt mit Insolvenzverwaltern hinsichtlich des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz zum Zwecke der Unternehmensfortführung durch Investoren oder Familienangehörige. Weiter vertritt Rechtsanwalt Brennecke bei Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus Anfechtung gegen Gesellschafter, Familienangehörige oder Dritte sowie bei (den häufig unterschätzten) Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.   

Er berät Insolvenzschuldner hinsichtlich der Erlangung der Restschuldbefreiung und der hierfür erforderlichen Obliegenheiten und vertritt im gesamten Insolvenzverfahren um sicherzustellen, dass der Schuldner die an ihn gestellten Obliegenheitsanforderungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung (die über das hinausgehen, was ein Insolvenzverwalter vom Schuldner verlangt und verlangen darf) erfüllt. Der Irrtum, dass Insolvenzschuldner alleine dann schon Restschuldbefreiung erhielten, wenn sie alle Anforderungen des Insolvenzverwalters erfüllen, ist leider immer noch weit verbreitet.

Rechtsanwalt Brennecke berät Schuldner über das Vorgehen bei der Nutzung der Alternativen des europäischen Insolvenzrechts zur Restschuldbefreiung. In wenigen speziellen Fällen bietet ausländisches Insolvenzrecht Vorteile.

Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so

  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-267
  • "Die Limited in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Restschuldbefreiung", 2006, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7 
  • "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-1
  • "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
  • "Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen", ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6 
  • "Das Recht der GmbH", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, 2014, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8

Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so

  • „Selbständigkeit in der Insolvenz“
  • „Schutzschirm und Eigenverwaltung“
  • „Die Liquidation von Kapitalgesellschaften“

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein und Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.  Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißtdas eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters 
  • Selbständigkeit in der Insolvenz – die große Chance des Neustarts


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28