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Rechtsinfos/Insolvenzrecht/Unternehmenssanierung/Unternehmenssanierung-Allgemein/Autorenbeitraege



Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 07 - Abgrenzung der übertragenden Sanierung von der Unternehmenssanierung
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 08 - Die übertragende Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens
 
Unternehmenssanierung vor Insolvenz durch übertragende Sanierung
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - Teil 1.1 - Asset-Deal
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - Teil 1
 
Kreditforderungen zu Eigenkapital: Debt-Equity-Swaps im Insolvenzplanverfahren
 
Sanierung von Unternehmen unter dem Schutzschirm des ESUG
 
Sing(k)ing in the Rain – Sanierung von Unternehmen unter dem Schirm des ESUG
 
Synopse zum ESUG mit Kurzkommentaren
 
Insolvenzplan auch für Verbraucher: Der Verbraucherinsolvenzplan
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 09 - Die Haftung für Altverbindlichkeiten bei der außergerichtlichen übertragenden Sanierung
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 06 - Haftungsprivilegien eines Erwerbs im Insolvenzverfahren
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - Teil 05 - Gläubigerausschuss
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 19 - Betriebsübergang und Betriebsrat
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 13 - Rechtsfolgen des Betriebsübergangs
 
Ordentliche Kündigung von Sanierungsdarlehen ausgeschlossen
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 1: Überblick über das Insolvenzverfahren
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - Teil 04 - Gläubigerversammlung
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 32 - Überblick der europäischen Länder mit Restschuldbefreiung Teil 2
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 16 - Nachhaftung des Veräußerers
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 26 - Stolperfallen beim Haftungsausschluss nach § 25 HGB
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 06 - Frankreich Teil 1
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 04 - England und Wales Teil 2
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 25 - Ausschluss der Haftung in der Insolvenz nach § 25 HGB
 
Das neue Insolvenzrecht Teil V - Unternehmensveräußerung vor dem Berichtstermin und Zustimmungsersetzung in der Gläubigerversammlung (§ 160 InsO)
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 14 - Kündigungsverbot
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 12 - Haftungsvoraussetzungen
 
Tanz auf dem Vulkan: Pensionszusage für Geschäftsführer
 
Das Zwangsverwaltungsverfahren - Die Einstweilige Einstellung
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 15 - Haftung des Erwerbers für Arbeitnehmeransprüche
 
Das neue Insolvenzrecht Teil I - Einleitung
 
DAS INSOLVENZGELD FÜR ARBEITNEHMER - EINE EINFÜHRUNG
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 18 - Widerspruch des Arbeitnehmers
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 08 – Neuregelung des Eigenkapitalersatzrechtes
 
Das neue Insolvenzrecht Teil IV - Kündigungsfristen bei Miet- und Pachtverhältnissen (§ 109 InsO)
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Insolvenzrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Gründer und Managing Partner der Kanzlei Brennecke & Partner. Er ist überwiegend im Bereich des Insolvenzrechts für Unternehmer und Unternehmen tätig.

Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden  Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung unter dem Blickwinkel des Unternehmens als Vermögensbestandteil des Gesellschafters. Er vertritt bei unzulässigen oder unbegründeten Insolvenzanträgen. Rechtsanwalt Brennecke verhandelt mit Insolvenzverwaltern hinsichtlich des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz zum Zwecke der Unternehmensfortführung durch Investoren oder Familienangehörige. Weiter vertritt Rechtsanwalt Brennecke bei Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus Anfechtung gegen Gesellschafter, Familienangehörige oder Dritte sowie bei (den häufig unterschätzten) Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.   

Er berät Insolvenzschuldner hinsichtlich der Erlangung der Restschuldbefreiung und der hierfür erforderlichen Obliegenheiten und vertritt im gesamten Insolvenzverfahren um sicherzustellen, dass der Schuldner die an ihn gestellten Obliegenheitsanforderungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung (die über das hinausgehen, was ein Insolvenzverwalter vom Schuldner verlangt und verlangen darf) erfüllt. Der Irrtum, dass Insolvenzschuldner alleine dann schon Restschuldbefreiung erhielten, wenn sie alle Anforderungen des Insolvenzverwalters erfüllen, ist leider immer noch weit verbreitet.

Rechtsanwalt Brennecke berät Schuldner über das Vorgehen bei der Nutzung der Alternativen des europäischen Insolvenzrechts zur Restschuldbefreiung. In wenigen speziellen Fällen bietet ausländisches Insolvenzrecht Vorteile.

Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so

  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-267
  • "Die Limited in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Restschuldbefreiung", 2006, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7 
  • "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-1
  • "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
  • "Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen", ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6 
  • "Das Recht der GmbH", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, 2014, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8

Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so

  • „Selbständigkeit in der Insolvenz“
  • „Schutzschirm und Eigenverwaltung“
  • „Die Liquidation von Kapitalgesellschaften“

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein und Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.  Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißtdas eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters 
  • Selbständigkeit in der Insolvenz – die große Chance des Neustarts


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28