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Rechtsinfos/Insolvenzrecht/Versicherungen/Autorenbeitraege



Direktversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht in der Insolvenz bzw. Zwangsvollstreckung
 
Abtretung und Pfändung von Leistungen aus der Lebensversicherungen in der Insolvenz
 
Abtretung und Pfändung von Leistungen aus der Lebensversicherungen in der Insolvenz
 
Bundesjustizministerium plant Beschränkung der Anfechtung von Zahlungen an Sozialversicherungsträger
 
Zugriff auf Versicherungsleistung des Schuldners
 
Wenn der Chef Fehler macht: Directors and Officers-Versicherung Teil 1
 
Vorrang der Abführung von Sozialversicherungsbeiträge gemäß § 266a StGB gegenüber der Massesicherheit gemäß § 64 II GmbHG in der Phase der Insolvenzreife
 
Pfändungsschutz privater Altersvorsorge Teil II: Schutzbereich des § 851 c ZPO - Altersrenten
 
Beitragsvorenthaltung: Geschäftsführer nur bei Zahlungsfähigkeit im Fälligkeitszeitpunkt strafbar
 
Pfändungsschutz privater Altersvorsorge Teil I: Rechtslage bis zum 31.03.2007
 
Restschuldbefreiung trotz Studium statt Erwerbstätigkeit
 
Die Rechtsposition des Bezugsberechtigten bei Direktversicherungen
 
Erstattungspflicht des Geschäftsführers bei Zahlung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nach Insolvenzreife einer GmbH
 
Die Forderungen von Sozialversicherungsträgern bei erhaltenem Insolvenzgeld
 
Insolvenzgeld auch für Gesellschafter-Geschäftsführer?
 
Altersvorsorge des Geschäftsführers: Bezugsrecht der Lebensversicherung unwiderruflich gestalten.
 
Der Geschäftsführer einer GmbH in der Krise - Teil 1
 
Gesetzesentwurf zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
 
Anfechtung der Zahlung von Lohnsteuer und Umsatzsteuer vor Insolvenzantrag und deren Auswirkung auf Geschäftsführerhaftung
 
Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz - wann ist welches Insolvenzverfahren anzuwenden ?
 
Die Haftung des Geschäftsführers vor und in der Insolvenz
 
Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 2.1 - Insolvenzstraftaten - Delikte
 
PRIVATINSOLVENZ - VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 1.2. Der Verbraucherbegriff
 
Pfändungsschutz privater Altersvorsorge Teil III: Pfändungsschutz gemäß § 851 c ZPO für Vorsorgekapital
 
Pfändungsschutz für die Altersvorsorge durch Umwandlung der Lebensversicherung als strafbares Bankrottdelikt?
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Insolvenzrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Gründer und Managing Partner der Kanzlei Brennecke & Partner. Er ist überwiegend im Bereich des Insolvenzrechts für Unternehmer und Unternehmen tätig.

Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden  Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung unter dem Blickwinkel des Unternehmens als Vermögensbestandteil des Gesellschafters. Er vertritt bei unzulässigen oder unbegründeten Insolvenzanträgen. Rechtsanwalt Brennecke verhandelt mit Insolvenzverwaltern hinsichtlich des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz zum Zwecke der Unternehmensfortführung durch Investoren oder Familienangehörige. Weiter vertritt Rechtsanwalt Brennecke bei Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus Anfechtung gegen Gesellschafter, Familienangehörige oder Dritte sowie bei (den häufig unterschätzten) Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.   

Er berät Insolvenzschuldner hinsichtlich der Erlangung der Restschuldbefreiung und der hierfür erforderlichen Obliegenheiten und vertritt im gesamten Insolvenzverfahren um sicherzustellen, dass der Schuldner die an ihn gestellten Obliegenheitsanforderungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung (die über das hinausgehen, was ein Insolvenzverwalter vom Schuldner verlangt und verlangen darf) erfüllt. Der Irrtum, dass Insolvenzschuldner alleine dann schon Restschuldbefreiung erhielten, wenn sie alle Anforderungen des Insolvenzverwalters erfüllen, ist leider immer noch weit verbreitet.

Rechtsanwalt Brennecke berät Schuldner über das Vorgehen bei der Nutzung der Alternativen des europäischen Insolvenzrechts zur Restschuldbefreiung. In wenigen speziellen Fällen bietet ausländisches Insolvenzrecht Vorteile.

Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so

  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-267
  • "Die Limited in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Restschuldbefreiung", 2006, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7 
  • "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-1
  • "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
  • "Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen", ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6 
  • "Das Recht der GmbH", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, 2014, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8

Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so

  • „Selbständigkeit in der Insolvenz“
  • „Schutzschirm und Eigenverwaltung“
  • „Die Liquidation von Kapitalgesellschaften“

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein und Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.  Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißtdas eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters 
  • Selbständigkeit in der Insolvenz – die große Chance des Neustarts


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28