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Rechtsinfos/Kartellrecht/Europa

Seit dem 01. Mai 2004 ist eine neue europäische Verordnung in Kraft, mit der die Kartellkontrolle stark verändert wurde. Wollen mehrere Unternehmen zusammenarbeiten, müssen sie dies – anders als zuvor – nicht mehr bei der Europäischen Kommission anmelden. Zudem sind die nationalen Wettbewerbshüter in einem EU-weiten Netzwerk der Kartellbehörden für die Durchsetzung des Rechts stärker verantwortlich als bisher.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.