![]() | Vertikale Vertriebsstrukturen - EU-Gruppenfreistellungsverordnung von 1999 |
Rechtsinfos/Kartellrecht/vertikale Vereinbarungen
Bei vertikalen Vereinbarungen haben die konkurrierenden Unternehmen auf der gleichen Handelsstufe Interesse daran, Vereinbarungen des Konkurrenten zu unterlaufen, denn die vertikalen Vereinbarungen können die eigenen Absatzchancen verringern und Marktanteile wegnehmen bzw. den Marktzugang versperren. Sie versuchen somit, durch vertikale Bindungen bessere Angebote die Wirkung zu nehmen. Inwieweit solche Vereinbarung zulässig sind bzw. wo die Grenzen liegen, kann im Einzelfall schwierig sein.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.