Rechtsinfos/Leasingrecht/Finanzierungsleasing
Beim Finanzierungsleasing handelt es sich zeitlich um einen mittel- bis langfristigen Leasingvertrag. Dieser ist während der fest vereinbarten Grundmietzeit aus steuerlichen Gründen nicht kündbar.
Wie schon der Name sagt, besteht der hauptsächliche Zweck dieser Leasingart in der Vollamortisation, dh der vollständigen Finanzierung des jeweiligen Wirtschaftsgutes.
Weitere Informationen finden Sie in den anchfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.