Rechtsinfos/Leasingrecht/Leasingvertrag
Rechtlich wird der Leasingvertrag „in erster Linie“ nach Mietrecht beurteilt. Denn der Leasingvertrag ist durch das Element der Gebrauchsüberlassung geprägt. Dazu kommen allerdings noch andere Elemente, die den Leasingvertrag von einem Mietvertrag unterscheiden: so ist typisch für einen Leasingvertrag, dass der Leasinggeber die Investition des Leasingnehmers vorfinanziert.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.