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Rechtsinfos/Leasingrecht/Sale-and-lease-back

Bei der besonderen Variante des sog. „Sale-and-lease-back-Verfahrens“ ist der Leasingnehmer der ursprüngliche Eigentümer der geleasten Sache. Er verkauft („sale“) das Objekt an den Leasinggeber, um es anschließend von diesem zu-rückzuleasen („lease-back“). Diese Methode dient vor allem der Verbesserung die Liquidität von Unternehmen. Kauf- und Leasingvertrag bilden dabei eine rechtliche Einheit .

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.