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Rechtsinfos/Leasingrecht/Zerstörung

Leasing ist eine Möglichkeit zur Nutzung eines Leasingegenstandes, ohne dass der so geannnte Leasingnehmer das Eigentum erwirbt. Was passiert jedoch, wenn das Leasingobjekt während er Leasingzeit beschädigt oder gar vollständig zerstört wird. Beim Finanzierungsleasing z.B. schließt das Leasing-Unternehmen regelmäßig jedes Risiko aus, da die Zahlungen des Leasing-Nehmers seine Investition in die Maschine ausgleichen sollen.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.