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Rechtsinfos/Lizenzrecht/Softwarelizenzen

Für die Beurteilung von rechtlichen Fragen um Softwarelizenzen spielen - neben vertraglichen Vereinbarungen - eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben eine wesentliche Rolle.

In erster Linie ist Software durch das Urheberrecht geschützt. Das Urheberrecht unterliegt dabei jeweils dem Ursprungsprinzip, d.h. für eine Software-Entwicklung in Deutschland gilt das deutsche Urhebergesetz. 

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.




Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 09 - Softwarelizenzen und EULA
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 08 - Know-how- und Software-Lizenzen
 
Open Source Einführung - Teil 2: Die rechtlichen Rahmenbedingungen
 
General Public License GPL
 
Open Source Einführung - Teil 3: Haftungsrisiken und Lizenzmodelle
 
Gebrauchtsoftware Teil II
 
Einführung Lizenzrecht Teil 2 Lizenzmodelle
 
Open Source Einführung - Teil 1: Technische Aspekte und ökonomische Chancen
 
Einführung Lizenzrecht Teil 4 Software Projekt
 
Einführung Lizenzrecht Teil 5 Rechtlicher Rahmen
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 09 - proprietäre Lizenzen, EULA und Zwangslizenzen
 
Gebrauchtsoftware Teil I
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Lizenzrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Er gestaltet und prüft Lizenzverträge und berät bei Lizenzabkommen. 
Rechtsanwalt Brennecke entwirft und verhandelt Softwarelizenzverträge im Bereich Massensoftware, Individualsoftware oder Open Source. Er berät über Lizenzmodelle wie z.B. General Public License (GPL), Volumenlizenzen oder Named-User-Lizenzen. Er berät beim Kauf gebrauchter Software. Weiter gestaltet und prüft er Verträge über Lizenzierung oder Kauf von Nutzungsrechten an Texten, Know-How, Techniken oder Marken. Er gestaltet Lizenzsysteme im Vertriebsbereich wie Franchisesysteme, Partnersysteme und verwandte Modelle. Rechtsanwalt Brennecke vertritt bei Streitigkeiten um Lizenzgebühren.

Harald Brennecke hat veröffentlicht:

  • "Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht,  2010, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0
  • "Markenrecht - eine Einführung Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung ", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-22-9

Harald Brennecke ist Dozent für Lizenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet im Bereich des Lizenzrechts folgende Vorträge an:

  • Der Gebrauchtsoftwarekauf
  • Der Kauf von Nutzungsrechten an Texten
  • Lizenzvertragsgestaltung
  • Vertriebslizenzen in Recht und Praxis


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28