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Rechtsinfos/Markenrecht/Europäisches Markenrecht/Autorenbeitraege



Vor und Nachteile einer EU Marke
 
Die drei Grundprinzipien des Europäischen Gemeinschaftsmarkenrechts
 
Wann ist eine europäische Marke sinnvoll?
 
Die Seniorität im Europäischen Markenrecht
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 03-1 Rechtsqüllen des Franchisings
 
BGH Urteil I ZR 11/04 vom 14. Dezember 2006
 
Rechtsschutz bei Computerprogrammen im Überblick
 
Vertikale Vertriebsstrukturen - EU-Gruppenfreistellungsverordnung von 1999
 
Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 31 - Die Marke in der EU: Gemeinschaftsmarke
 
Einführung in das Markenrecht - Teil 4
 
Umwandlung zurückgewiesener oder gelöschter Gemeinschaftsmarken in nationale Marken - Teil 1 Einleitung
 
Verkehrsunfallrecht Geschädigter darf Kfz Schaden nach den in Markenwerkstatt anfallenden Reparaturkosten berechnen
 
Das Markenamt hat bei der Prüfung der Markenanmeldung frühere Entscheidungen zu ähnlichen Anmeldungen zu berücksichtigen
 
Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 32 - Die Marke international
 
Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 29 - Schranken der Ansprüche Teil 3
 
Einführung Lizenzrecht Teil 5 Rechtlicher Rahmen
 
Abmahnung - unberechtigte Abmahnungen können teuer werden
 
BGH Beschluss I ZB 57/06 vom 19. Juli 2007
 
Einführung in die IR Markenanmeldung Teil 1
 
Widerspruch - Reaktionen und Vorgehensweise
 
Wer haftet nach dem Produkthaftungsgesetz?
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Markenrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke berät und vertritt als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Markenanmeldungen für deutsche Marken, europäische Marken (Gemeinschaftsmarke) sowie internationale Marken (IR-Marke). Er unterstützt bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Markenverletzungen und bei Fragen der Nichtigkeit von Markenanmeldungen. 
Er tätigt als Markenanwalt die Anmeldung von Wortmarken, Bildmarken, Wortbildmarken,  dreidimensionalen Marken, Farbmarken oder Geschmacksmustern und verteidigt eingetragene Marken. Er berät über den möglichen Schutz von geografischen Herkunftsangaben, Werktiteln von Zeitschriften, Büchern, Filmen, Software oder Spielen, Geschäftsbezeichnungen oder Designs. Er führt Markenrecherchen durch, um Kollisionen mit bestehenden Anmeldungen zu vermeiden, die sehr teuer werden könnten.  Rechtsanwalt Brennecke begleitet und verhandelt Markenkaufverträge sowie Lizenzverträge zur Nutzung von Marken.

Er vertritt bei Streitigkeiten um Domainnamensrechte und Unternehmenskennzeichen,    

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat veröffentlicht:

  • „Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung", ISBN 978-3-939384-22-9"Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht,  2010, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, ISBN 978-3-939384-38-0, Verlag Mittelstand und Recht
  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Markenrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet im Bereich des Markenrechts folgende Vorträge an:

  • Marken als strategischer Schutz des Unternehmenswerts
  • Der Wert von Marken
  • Markenschutz in Deutschland und Europa – wie weit ein Markenschutz sinnvoll ist
  • Der Schutz von Domainnamen als Namensrecht und markenähnliches Recht

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28