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Rechtsinfos/Markenrecht/Unternehmenskennzeichzen

Es existiert eine Vielzahl selbständig nebeneinanderbestehender Unternehmenskennzeichen: Name, Firma, besondere Geschäftsbezeichnungen sowie sonstige Zeichen (Geschäftsabzeichen), die im Verkehr als Kennzeichen des Geschäftsbetriebes gelten.

Es kommen nicht nur Wortkennzeichnungen in Frage. Auch Symbole, wie etwa der Mercedes-Stern, werden als Hinweis auf das dahinterstehende Unternehmen betrachtet. Damit ist den Bedürfnissen der wirtschaftlichen Praxis Rechnung getragen, denn häufig werden mehrere Unternehmenskennzeichen verwendet. Gibt man etwa beim rechtsgeschäftlichen Schriftverkehr die im Handelsregister eingetragene Firma in vollem Wortlaut (,,Deutsche Telekom AG``) an, werden bei der Außendarstellung, insbesondere in der Werbung und bei der Beschriftung von Geschäftslokalen eher schlagwortartige Bezeichnungen (,,T-Com``, ,,T-Punkt``) oder sonstige Zeichen und Gestaltungen (Farbe ,,magenta`` oder das ,,T`` der Telekom) verwendet.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Das Unternehmenskennzeichen im Unterschied zur Marke - Teil 1 Erscheinungsformen und Entstehung
 
Das Unternehmenskennzeichen im Unterschied zur Marke - Teil 2 Gemeinsamkeiten und Unterschiede
 
Was schützt das Markenrecht ?
 
Markenrechtsinhaber in der Insolvenz
 
Einführung in das Patentrecht - Teil 5 Verhältnis zu anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutz
 
Einführung in den Titelschutz
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Markenrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke berät und vertritt als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Markenanmeldungen für deutsche Marken, europäische Marken (Gemeinschaftsmarke) sowie internationale Marken (IR-Marke). Er unterstützt bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Markenverletzungen und bei Fragen der Nichtigkeit von Markenanmeldungen. 
Er tätigt als Markenanwalt die Anmeldung von Wortmarken, Bildmarken, Wortbildmarken,  dreidimensionalen Marken, Farbmarken oder Geschmacksmustern und verteidigt eingetragene Marken. Er berät über den möglichen Schutz von geografischen Herkunftsangaben, Werktiteln von Zeitschriften, Büchern, Filmen, Software oder Spielen, Geschäftsbezeichnungen oder Designs. Er führt Markenrecherchen durch, um Kollisionen mit bestehenden Anmeldungen zu vermeiden, die sehr teuer werden könnten.  Rechtsanwalt Brennecke begleitet und verhandelt Markenkaufverträge sowie Lizenzverträge zur Nutzung von Marken.

Er vertritt bei Streitigkeiten um Domainnamensrechte und Unternehmenskennzeichen,    

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat veröffentlicht:

  • „Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung", ISBN 978-3-939384-22-9"Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht,  2010, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, ISBN 978-3-939384-38-0, Verlag Mittelstand und Recht
  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Markenrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet im Bereich des Markenrechts folgende Vorträge an:

  • Marken als strategischer Schutz des Unternehmenswerts
  • Der Wert von Marken
  • Markenschutz in Deutschland und Europa – wie weit ein Markenschutz sinnvoll ist
  • Der Schutz von Domainnamen als Namensrecht und markenähnliches Recht

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28