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Rechtsinfos/Markenrecht/Verwechslungsgefahr

Der Begriff der Verwechslungsgefahr umschreibt den Beurteilungsmaßstab für die im Verhältnis der konkurrierenden Unternehmen allein interessierende Frage, welchen Abstand ein Markeninhaber von den Verwendern konkurrierender Zeichen fordern kann. Eine die Verwechslungsgefahr begründende Ähnlichkeit liegt dann vor, wenn das Publikum aufgrund der Branchenübung im maßgeblichen Waren- und Dienstleistungssektor annimmt, dass die Waren oder Dienstleistungen aus demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen.

Weitere INformationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



Werktitelschutz Teil I
 
Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 06 - Die Recherche
 
Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 22 - Rechte und Ansprüche
 
Das Widerspruchsverfahren - 2. Statthaftigkeit, Berechtigung und Prüfungsumfang
 
Das Unternehmenskennzeichen im Unterschied zur Marke - Teil 2 Gemeinsamkeiten und Unterschiede
 
Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 16 - Die relativen Schutzhindernisse: Unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung
 
Markenbeschwerdeverfahren - TPG Post Deutschland/POST/Deutsche Post
 
Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 15 - Die relativen Schutzhindernisse: Verwechslungsgefahr wegen Ähnlichkeit der Zeichen und Waren oder Dienstleistungen
 
Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 14 - Die relativen Schutzhindernisse Teil 1
 
Das Widerspruchsverfahren - 1. Einführung
 
Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 10 - Absolute Schutzhindernisse Teil 2
 
Einführung in das Markenrecht - Teil 3 Inhaber und Wirkung des Markenschutz
 
Das Markenamt hat bei der Prüfung der Markenanmeldung frühere Entscheidungen zu ähnlichen Anmeldungen zu berücksichtigen
 
DIE AUSBEUTUNG AUS WETTBEWERBSRECHTLICHER SICHT
 
Wettbewerbsrecht - Einführung ins Recht des unlauteren Wettbewerbs - UWG - Teil 20 - Konkrete Irreführungstatbestände
 
Warum ist eine Namensrecherche so wichtig?
 
Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 28 - Schranken der Ansprüche Teil 2
 
Das Löschungsverfahren - Einführung
 
5132 Konkrete IrreführungstatbeständebdquoEine geschäftliche
 
Rechtsschutz bei Computerprogrammen im Überblick
 
BGH Urteil I ZR 11/04 vom 14. Dezember 2006
 
Was kann als Marke angemeldet werden ?
 
Domain mit fremder Marke ist immer unzulässig
 
Wettbewerbsrecht - Einführung ins Recht des unlauteren Wettbewerbs - UWG - Teil 20a - Konkrete Irreführungstatbestände Teil 2
 
Die Markeneintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt - Teil 4: Kosten und Strategie
 
Was prüft das Markenamt (Dt. Patent und Markenamt)?
 
Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 17 - Die relativen Schutzhindernisse Teil 4
 
Abmahnung - unberechtigte Abmahnungen können teuer werden
 
Das Unternehmenskennzeichen im Unterschied zur Marke - Teil 1 Erscheinungsformen und Entstehung
 
Widerspruch - Reaktionen und Vorgehensweise
 
Schutz vor Nachahmungen und Plagiaten Teil I
 
Die Markeneintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt - Teil 1: Anmeldung
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Markenrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke berät und vertritt als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Markenanmeldungen für deutsche Marken, europäische Marken (Gemeinschaftsmarke) sowie internationale Marken (IR-Marke). Er unterstützt bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Markenverletzungen und bei Fragen der Nichtigkeit von Markenanmeldungen. 
Er tätigt als Markenanwalt die Anmeldung von Wortmarken, Bildmarken, Wortbildmarken,  dreidimensionalen Marken, Farbmarken oder Geschmacksmustern und verteidigt eingetragene Marken. Er berät über den möglichen Schutz von geografischen Herkunftsangaben, Werktiteln von Zeitschriften, Büchern, Filmen, Software oder Spielen, Geschäftsbezeichnungen oder Designs. Er führt Markenrecherchen durch, um Kollisionen mit bestehenden Anmeldungen zu vermeiden, die sehr teuer werden könnten.  Rechtsanwalt Brennecke begleitet und verhandelt Markenkaufverträge sowie Lizenzverträge zur Nutzung von Marken.

Er vertritt bei Streitigkeiten um Domainnamensrechte und Unternehmenskennzeichen,    

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat veröffentlicht:

  • „Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung", ISBN 978-3-939384-22-9"Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht,  2010, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, ISBN 978-3-939384-38-0, Verlag Mittelstand und Recht
  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Markenrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet im Bereich des Markenrechts folgende Vorträge an:

  • Marken als strategischer Schutz des Unternehmenswerts
  • Der Wert von Marken
  • Markenschutz in Deutschland und Europa – wie weit ein Markenschutz sinnvoll ist
  • Der Schutz von Domainnamen als Namensrecht und markenähnliches Recht

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28