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Rechtsinfos/Medienrecht/Presserecht

Für alle Unternehmen gewinnt das Presserecht im Rahmen ihrer Außendarstellung an Bedeutung. Der Unternehmenswert kann durch Negativberichterstattung nachhaltig geschädigt werden Insbesondere im vergleichsweise neuen Medium Internet stellt sich die Frage, wie gegen Veröffentlichungen in Foren, Online Magazinen u.ä. vorgegangen werden kann. Bitte berücksichtigen Sie, dass gegen eine Berichterstattung binnen 14 Tage vorzugehen ist. Im folgenden haben wir bereits einige Informationen für Sie zusammengestellt, für weitere Fragen stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung.

 



Wettbewerbsrecht - Einführung ins Recht des unlauteren Wettbewerbs - UWG - Teil 12a - Verbraucherschützende Beispieltatbestände Teil 2
 
Verfassungsgericht stärkt Pressefreiheit: Das Cicero - Urteil
 
Gründung eines Verlages
 
Worauf man bei der Gründung eines Verlages achten sollte
 
Presserecht: Der Gegendarstellungsanspruch
 
Private Altersversorgung: Wirksamkeit einer einzelvertraglichen Altersgrenze
 
Öffentliche Ausschreibung
 
Einführung ins Urheberrecht - 28 - Öffentliche Reden
 
Wettbewerbsrecht - Einführung ins Recht des unlauteren Wettbewerbs - UWG - Teil 32 - Rechtsfolgen unlauteren Wettbewerbs Teil 3
 
Wettbewerbsrecht - Einführung ins Recht des unlauteren Wettbewerbs - UWG - Teil 13 - Mitbewerberschützende Beispieltatbestände Teil 1
 
Das Persönlichkeitsrecht im Presserecht
 
Persönlichkeitsrechte Presserecht
 
Synopse zur Urheberrechtsgesetzreform 6. Abschnitt des Gesetzes; 2. Teil
 
Kein Vorrang von Erdinger Weissbier vor Erdinger SZ
 
Presserechtliche Haftung im Internetforum Teil II: Der Gegendarstellungsanspruch
 
Synopse zur Urheberrechtsgesetzreform 6. Abschnitt des Gesetzes; 1. Teil
 
Werktitelschutz Teil I
 
Rechtsverletzung durch Keywords bei Google-Adwords Teil 2 - nicht sichtbare Nutzung
 
 
Kennzeichnung von Werbemails nach Telemediengesetz (TMG)
 
Auswirkungen des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG) auf Vereine
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Medienrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke beschäftigt sich mit Medien- und urheberrechtlichen Fragestellungen. Er berät zu Urheberrechten, Presserecht, Berichterstattung und Firmenpräsentationen in Presse, Fernsehen, Internet und anderen Medien. Er vertritt bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichungen.  Er setzt den Anspruch auf Löschung von Einträgen bei Suchmaschinenbetreibern durch.

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im gewerblichen Rechtsschutz veröffentlicht:

  • „Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung", JAHR, ISBN 978-3-939384-22-9"
  • Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht,  2010, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, ISBN 978-3-939384-38-0, Verlag Mittelstand und Recht
  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0.

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Medienrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet unter anderem folgende Vorträge an:

  • Medien, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht – Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt
  • Persönlichkeitsschutz im Internet
  • Das Recht auf Vergessen – Löschungsansprüche gegen Suchmaschinenbetreiber
  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Onlineshops rechtssicher gestalten
  • Lizenzvertragsgestaltung
  • Der Gebrauchtsoftwarekauf
  • Vertriebslizenzen in Recht und Praxis


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:  
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28